Legal / Transaction Documents
Auch bekannt als: MoU, LOI
Eine Absichtserklärung ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine geplante Zusammenarbeit oder Transaktion. Sie hält gemeinsame Ziele und Eckpunkte fest, ist aber meist rechtlich unverbindlich. Sie dient als Fahrplan, bevor verbindliche Verträge ausgearbeitet werden. In der Praxis werden die Begriffe Grundlagenvereinbarung, Absichtserklärung und Term Sheet weitgehend gleichbedeutend verwendet. Wo eine Abgrenzung gezogen wird, betont die Grundlagenvereinbarung eher eine gemeinsame Willensbildung mehrerer Beteiligter, etwa bei einem Gemeinschaftsunternehmen oder einer Kooperation, während die Absichtserklärung eher einseitig vom Kaufinteressenten ausgeht.
Rechtlich entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt. Werden konkrete Leistungspflichten in bestimmter Form vereinbart, kann daraus trotz gegenteiliger Bezeichnung eine Bindung entstehen, weshalb eine ausdrückliche Klarstellung zur Unverbindlichkeit und die klare Kennzeichnung der ausnahmsweise verbindlichen Teile wie Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostentragung und Rechtswahl unverzichtbar ist. Zu beachten ist ferner, dass auch aus unverbindlichen Verhandlungen Pflichten aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis entstehen, sodass ein grundloser Abbruch nach erheblichen Aufwendungen der Gegenseite Ansprüche auslösen kann.
Praktisch liegt der Wert des Dokuments darin, Missverständnisse früh sichtbar zu machen und den Verhandlungsstand für die beteiligten Gremien nachvollziehbar zu dokumentieren, bevor erhebliche Kosten für Prüfung und Vertragsgestaltung entstehen. Für die Praxis empfiehlt sich, die verbindlichen Teile in einem gesonderten Abschnitt zusammenzufassen und ausdrücklich als solche zu bezeichnen, weil eine Vermischung im Streitfall zu einer Auslegung führt, die keine Seite beabsichtigt hat. Ebenfalls zu regeln ist die Laufzeit des Dokuments selbst, weil eine Absichtserklärung ohne Enddatum den Verkäufer länger bindet als beabsichtigt. Für mehrseitige Vorhaben wie ein Gemeinschaftsunternehmen empfiehlt sich zusätzlich eine Regelung, wie mit den Kosten der Vorbereitung umzugehen ist, falls das Vorhaben scheitert.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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