Transaction Structure
Auch bekannt als: Vermögenskauf, Einzelrechtsübertragung
Bei einem Asset Deal kauft der Erwerber nicht die Anteile an einer Gesellschaft, sondern einzelne Vermögenswerte wie Maschinen, Verträge oder Marken. Auch ausgewählte Verbindlichkeiten können mit übergehen. So kann der Käufer gezielt bestimmen, welche Teile eines Unternehmens er übernimmt und welche nicht.
Da Vermögenswerte einzeln übertragen werden, muss der Kaufvertrag den Umfang des Erwerbs genau beschreiben. Für Verträge ist grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich, was bei Miet-, Liefer- und Kundenverträgen erheblichen Abstimmungsaufwand verursachen kann. Eine wichtige Ausnahme betrifft Arbeitsverhältnisse: Bei einem Betriebsübergang gehen sie in Deutschland grundsätzlich kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Die Beschäftigten sind zu unterrichten und können dem Übergang widersprechen.
Wirtschaftlich steht die Auswahl des übernommenen Geschäfts im Mittelpunkt. Käufer und Verkäufer müssen festlegen, welche Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und laufenden Aufträge zum Paket gehören und welche beim Verkäufer verbleiben. Der Käufer kann Risiken dadurch gezielter abgrenzen als beim Erwerb der gesamten Gesellschaft. Gesetzliche Haftungsregeln können jedoch trotzdem eingreifen, sodass ein Asset Deal nicht automatisch frei von Altlasten ist. In Distressed-Situationen kann die Struktur helfen, einen fortführungsfähigen Betrieb oder Betriebsteil aus einer wirtschaftlich angeschlagenen Gesellschaft herauszulösen. Der Kaufpreis wird auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt. Soweit daraus höhere steuerliche Abschreibungen entstehen, kann dies für den Käufer vorteilhaft sein. Die Steuerfolgen auf Verkäuferseite hängen unter anderem von der Rechtsform ab und können die Preisverhandlung beeinflussen.
Praktisch bedeutsam sind Genehmigungen, IT-Systeme und gemeinsam genutzte Leistungen. Sie stehen dem erworbenen Betrieb nicht immer sofort eigenständig zur Verfügung. Übergangsvereinbarungen können deshalb nötig sein, damit Produktion, Abrechnung und Kundenbetreuung nach dem Closing weiterlaufen. Ebenso sorgfältig zu regeln ist der Übergangszeitpunkt für laufende Aufträge, damit Teilleistungen, Anzahlungen und Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeordnet werden.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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