Board-Sitz

Auch bekannt als: Beiratssitz, Aufsichtsratssitz

Ein Board-Sitz ist ein Platz im Aufsichts- oder Verwaltungsgremium eines Unternehmens. Investoren lassen sich einen solchen Sitz oft zusichern, um Entscheidungen mitzugestalten und ihr Investment zu überwachen. Über den Sitz erhalten sie Einblick und Mitsprache bei wichtigen strategischen Fragen.

In der deutschen GmbH, der üblichen Rechtsform finanzierter Start-ups, gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat, solange die Schwellen der Mitbestimmung nicht erreicht sind. Deshalb wird das Gremium als Beirat in der Satzung oder in der Gesellschaftervereinbarung geschaffen und mit klar definierten Zustimmungsvorbehalten ausgestattet. Diese Katalogliste ist der eigentliche Hebel: Sie erfasst typischerweise das Jahresbudget, Investitionen und Kredite oberhalb bestimmter Beträge, die Einstellung und Vergütung von Geschäftsführern, neue Geschäftsfelder, den Verkauf des Unternehmens und weitere Finanzierungsrunden.

Üblich ist eine Zusammensetzung aus Vertretern der Gründer, einem Sitz des Lead-Investors und einem unabhängigen Mitglied, während spätere Investoren häufig nur einen Beobachterstatus ohne Stimmrecht erhalten. Von der reinen Informationsrolle unterscheidet sich der Sitz dadurch, dass er Stimmrechte in Beschlüssen vermittelt. Von einer Mehrheit im Gesellschafterkreis unterscheidet er sich dadurch, dass er nicht über Anteilsquoten, sondern über vertragliche Governance wirkt. Zu beachten ist die Haftungsseite, denn Beiratsmitglieder unterliegen Sorgfaltspflichten und Verschwiegenheitspflichten und werden deshalb regelmäßig über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert. Interessenkonflikte entstehen dort, wo derselbe Investor in konkurrierenden Unternehmen sitzt oder wo über eine weitere Runde mit eigener Beteiligung entschieden wird.

In der Praxis ist ein gut besetztes Gremium für Gründer weniger Kontrolle als Zugang zu Erfahrung, Netzwerk und Vorbereitung auf den späteren Exit. Praktisch bedeutsam ist die Arbeitsweise des Gremiums, weil ein Sitz ohne funktionierende Vorbereitung wenig bewirkt: Üblich sind vier bis sechs Sitzungen im Jahr, eine feste Berichtsstruktur mit Kennzahlen, Planabweichungen und Ausblick sowie eine rechtzeitige Versendung der Unterlagen. Daneben zu klären ist die Vergütung der Mitglieder und die Frage, ob externe Fachleute hinzugezogen werden. Für Investoren mit mehreren Beteiligungen ist der Zeitaufwand ein begrenzender Faktor, weshalb sie in kleineren Beteiligungen häufig einen Beobachterstatus vorziehen.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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