Legal / Transaction Documents
Auch bekannt als: Abbruchgebühr, Break Fee
Eine Break-up Fee ist eine Entschädigung, die eine Partei zahlen muss, wenn ein vereinbarter Auslöser beim Abbruch einer Transaktion eintritt. Sie soll die andere Seite für den Aufwand und das Risiko einer abgebrochenen Transaktion absichern. Häufig wird sie für den Fall vereinbart, dass ein Verkäufer sich doch noch für einen anderen Käufer entscheidet. Wirtschaftlich soll sie damit die versunkenen Kosten aus Beratern, Due Diligence, Finanzierungszusagen und gebundener Managementzeit ausgleichen und wirkt zugleich als Abschreckung gegen einen späten Wechsel. Die Höhe wird verhandelt und kann sich an Kosten oder am Transaktionswert orientieren. Sie ist kein automatisch geschuldeter Schadensersatz bei jedem gescheiterten Deal.
Entscheidend ist, wer die Gebühr unter welchen Umständen schuldet. Ein Wechsel zu einem konkurrierenden Angebot kann einen anderen Auslöser darstellen als das Ausbleiben einer behördlichen Freigabe. Abzugrenzen ist die Break-up Fee von der Reverse Break-up Fee, die der Käufer schuldet, etwa wenn eine vereinbarte Finanzierungs- oder Freigabebedingung nicht erfüllt wird. Die Zahlungspflicht richtet sich dabei stets nach dem Vertrag. Ein reiner Kostenersatz deckt dagegen nur die vereinbarten Auslagen ab. Für den Verkäufer kann eine Abbruchgebühr den Vorteil eines späteren höheren Angebots reduzieren. Für den Käufer schafft sie einen gewissen Ausgleich für den Aufwand und die verlorene Transaktionschance. Sie garantiert aber weder den Vollzug noch den vollständigen Ersatz aller wirtschaftlichen Nachteile.
In der Praxis werden die auslösenden Ereignisse, die Höhe, die Fälligkeit und das Verhältnis zu weiteren Ansprüchen gemeinsam verhandelt. Klar sein muss insbesondere, ob die Zahlung andere Ansprüche ausschließt oder neben ihnen steht. Die Vereinbarung sollte auch regeln, was bei einem von keiner Partei verschuldeten Abbruch gilt. Ob die Klausel rechtlich zulässig ist, hängt von der Struktur und dem anwendbaren Recht ab. Eine wirtschaftlich sinnvolle Gebühr soll Verlässlichkeit schaffen, ohne den Verkauf durch eine unangemessene Belastung zu blockieren.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Get started