Private Equity
Auch bekannt als: Carry, Gewinnbeteiligung
Carried Interest, auch Carry genannt, ist die Beteiligung, die ein Fondsmanager am Gewinn seines Fonds erhält. Sie fällt in der Regel erst an, wenn die Investoren eine vereinbarte Mindestrendite erreicht haben. Über den Carried Interest verdient der Manager überproportional mit, wenn der Fonds erfolgreich ist.
Häufig vereinbart werden rund 20 Prozent Gewinnbeteiligung und eine Mindestverzinsung von etwa acht Prozent pro Jahr. Diese Werte sind Orientierungswerte, die konkreten Konditionen unterscheiden sich je nach Fonds und Marktumfeld. Hinzukommen kann eine Catch-up-Phase, in der der Manager zunächst überproportional beteiligt wird, bis das vereinbarte Verhältnis von 20 zu 80 über den gesamten Gewinn wiederhergestellt ist. Entscheidend für den tatsächlichen Zufluss ist die Ausgestaltung des Ausschüttungswasserfalls. Beim europäischen Modell wird zuerst das gesamte eingezahlte Kapital nebst Mindestverzinsung an die Investoren zurückgeführt, bevor der Manager Carried Interest erhält, während das amerikanische Modell die Verteilung je Beteiligung vornimmt und deshalb früher zu Zahlungen an den Manager führt.
Weil dabei später eintretende Verluste frühe Gewinne aufzehren können, ist eine Rückforderungsregelung Standard, die zu viel gezahlte Beträge am Ende der Fondslaufzeit zurückverlangt und regelmäßig durch Treuhandkonten oder persönliche Garantien abgesichert wird. Für die Berechnung kommt es auch darauf an, welche Kosten den verteilbaren Gewinn mindern und wie noch nicht realisierte Verluste berücksichtigt werden. Ein hoher Zwischengewinn bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Manager bereits eine endgültige Carry-Zahlung behalten darf. Wirtschaftlich ist die Beteiligung der zentrale Anreizmechanismus der Branche, weil sie das Einkommen des Managers an das Ergebnis der Investoren koppelt, während die Verwaltungsgebühr unabhängig vom Erfolg anfällt.
Zu beachten ist ferner, wie die Beteiligung innerhalb des Managementteams verteilt wird, weil ein Fonds selten aus einer Person besteht und die Aufteilung über Jahre bindet. Üblich sind eigene Vereinbarungen zwischen den Partnern mit Vesting und Regelungen für den Fall des Ausscheidens. Für Investoren ist zudem bedeutsam, ob die Beteiligung auf Ebene des einzelnen Fonds oder über mehrere Fonds hinweg gebündelt wird. Beide Punkte gehören zur Beurteilung der Stabilität eines Teams, weil sie die Anreize innerhalb der Managementgesellschaft bestimmen.

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