Transaction Structure
Auch bekannt als: CFDF, Cash-free-Debt-free-Basis
Cash-free Debt-free ist ein Preisprinzip, bei dem der operative Unternehmenswert unabhängig von vorhandenen Zahlungsmitteln und Finanzschulden verhandelt wird. Cash und Schulden werden anschließend bei der Ermittlung des Eigenkapitalpreises berücksichtigt oder vor dem Vollzug ausgeschüttet beziehungsweise abgelöst. So wird der Kaufpreis unabhängig von der zufälligen Kassenlage am Stichtag vergleichbar. Verhandelt wird auf dieser Basis ein Unternehmenswert, der anschließend über die Kaufpreisbrücke in den tatsächlich zu zahlenden Eigenkapitalpreis überführt wird: Vom Unternehmenswert werden die Finanzverbindlichkeiten abgezogen, die vorhandenen Zahlungsmittel hinzugerechnet und Abweichungen des Betriebskapitals vom vereinbarten Normalwert berücksichtigt.
Der eigentliche Streit entsteht selten über das Prinzip, sondern über die Definitionen. Welche Zahlungsmittel angerechnet werden, bestimmt der Vertrag. Frei verfügbare Bestände sind von Mindestkassen, verpfändeten Guthaben oder Mitteln mit Ausschüttungsbeschränkungen zu unterscheiden. Auf der Gegenseite werden über die schuldenähnlichen Posten Sachverhalte erfasst, die zwar nicht als Bankkredit ausgewiesen sind, wirtschaftlich aber wie Schulden wirken, etwa unterdeckte Pensionsverpflichtungen, Leasingverbindlichkeiten, offene Boni, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, aufgeschobene Investitionen oder ausstehende Gewinnausschüttungen. Jede zusätzlich anerkannte Position mindert den Kaufpreis eins zu eins und kann deshalb einen erheblichen Einfluss auf den Erlös haben.
Abzugrenzen ist das Prinzip von der Locked-Box-Struktur, die den Kaufpreis bereits zu einem vergangenen Stichtag fixiert und auf eine spätere Anpassung verzichtet, sowie von der Closingsbilanz, die genau diese Anpassung nachträglich ermittelt. Für die Vorbereitung eines Verkaufs empfiehlt sich, die eigene Kaufpreisbrücke frühzeitig aufzustellen und die eigenen Zahlen daraufhin zu prüfen, welche Positionen ein Käufer voraussichtlich als schuldenähnlich einordnen wird. Wer diese Diskussion vorwegnimmt, verliert im Prozess weniger Verhandlungsmacht. Ebenso wichtig ist die Bereinigung offensichtlicher Sachverhalte vor Prozessbeginn, etwa die Ausschüttung nicht betriebsnotwendiger Mittel oder die Ablösung von Gesellschafterdarlehen. Beides schafft Klarheit und verhindert, dass Nebenpunkte den Preis prägen.

Get started