Closingsbedingungen

Auch bekannt als: CPs, Vollzugsbedingungen, Closing Conditions

Closingsbedingungen sind Voraussetzungen, die vor dem Closing eines Deals erfüllt sein müssen. Dazu zählen zum Beispiel behördliche Freigaben oder die Zustimmung von Gremien. Das Closing kann stattfinden, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder auf vertraglich verzichtbare Bedingungen wirksam verzichtet wurde.

Zu unterscheiden sind gesetzliche und vereinbarte Bedingungen. Je nach Transaktion können gesetzliche Vollzugsverbote aus der Fusionskontrolle oder der Investitionsprüfung greifen. Dann muss die erforderliche Freigabe oder das maßgebliche Verfahrensende abgewartet werden. Vertraglich vereinbart werden daneben regelmäßig die Zustimmung wichtiger Kunden oder Lieferanten bei Kontrollwechselklauseln, Beschlüsse von Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat, die Freigabe bestehender Sicherheiten, der Abschluss der Finanzierung, das Ausscheiden bestimmter Personen sowie das Ausbleiben einer wesentlichen nachteiligen Veränderung. Der Katalog ist ein Verhandlungsgegenstand mit klarer Richtung: Jede zusätzliche Bedingung verlagert Closingsrisiko auf den Verkäufer, weshalb dieser auf einen möglichst kurzen Katalog dringt und Finanzierungsvorbehalte in Bieterverfahren regelmäßig gar nicht akzeptiert. Umgekehrt vereinbaren die Parteien Bemühenspflichten, die festlegen, wie weit eine Seite gehen muss, um eine Freigabe zu erreichen, etwa bis hin zur Zusage, Auflagen der Kartellbehörde bedingungslos zu akzeptieren.

Ergänzt wird der Katalog durch einen spätesten Vollzugstermin, nach dessen Ablauf vertraglich festgelegte Rücktrittsrechte greifen können, sowie durch Verhaltenspflichten für die Zwischenzeit, die den Verkäufer auf die Fortführung des Geschäfts im gewöhnlichen Rahmen verpflichten. Für die Praxis wesentlich ist die Frage, wer welche Bedingung zu erfüllen hat und was gilt, wenn eine Partei die Erfüllung verzögert. Üblich sind deshalb ausdrückliche Mitwirkungspflichten, Fristen für Anmeldungen und Berichtspflichten über den Stand der Verfahren. Daneben zu regeln ist der Umgang mit einer Freigabe unter Auflagen, weil eine kartellrechtliche Zusage zur Veräußerung eines Geschäftsbereichs die wirtschaftliche Grundlage der Transaktion verändern kann und der Käufer deshalb häufig eine Wesentlichkeitsgrenze für hinzunehmende Auflagen verhandelt.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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