Private Equity
Auch bekannt als: Co-Invest, Mitinvestition
Ein Co-Investment ist eine direkte Beteiligung eines Investors an einem einzelnen Deal, zusätzlich zu seinem Anteil am Fonds. Statt nur über den Fonds mitzuwirken, steckt er weiteres Geld gezielt in eine bestimmte Transaktion. So kann er sein Engagement in einer besonders interessanten Gelegenheit erhöhen. Der Anlass ergibt sich meist aus der Fondsstruktur selbst: Wenn ein einzelner Eigenkapitalbedarf die im Fondsvertrag festgelegte Streuungsgrenze je Beteiligung übersteigt, muss der Manager den Überhang außerhalb des Fonds platzieren und bietet ihn seinen Investoren an.
Für den Investor liegt der wirtschaftliche Reiz in den Konditionen, denn Ko-Investments werden üblicherweise ohne oder mit deutlich reduzierter Verwaltungsgebühr und Gewinnbeteiligung angeboten, was die Nettorendite gegenüber der Beteiligung über den Fonds spürbar erhöht. Hinzu kommt die Möglichkeit, das Portfolio gezielt in Richtung bestimmter Branchen oder Regionen zu steuern, statt allein der Auswahl des Managers zu folgen. Dem stehen klare Anforderungen gegenüber: Die Entscheidung muss in wenigen Wochen fallen, es ist eine eigene Prüfung des Einzelunternehmens nötig, und das Risiko ist konzentriert, weil die Streuung des Fonds entfällt. Kritisch zu betrachten ist die Frage der Auswahl: Investoren prüfen, ob ihnen systematisch alle Überhänge angeboten werden oder nur solche Transaktionen, die der Manager selbst als weniger attraktiv einschätzt. Für den Manager sind Ko-Investments zugleich ein Instrument der Investorenbindung und ein Argument beim nächsten Fundraising, weil sie zusätzliche Eigenkapitalkraft ohne Aufstockung des Fonds verschaffen.
Zu beachten ist die vertragliche Ausgestaltung, weil Ko-Investoren regelmäßig über eine gemeinsame Zweckgesellschaft beteiligt werden und dort häufig nur begrenzte Kontrollrechte und wenig Einfluss auf den Exit-Zeitpunkt haben. Die genaue Ausgestaltung bestimmt der Vertrag. Geregelt werden sollten deshalb Informationsrechte, die Behandlung von Folgefinanzierungen und die Frage, was gilt, wenn der Fonds nur einen Teil seiner Beteiligung veräußert. Für die Renditerechnung ist ferner zu prüfen, ob tatsächlich keine Gebühren anfallen oder lediglich reduzierte.

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