Distressed M&A

Auch bekannt als: Krisen-M&A

Distressed M&A umfasst den Kauf oder Verkauf von Unternehmen, die in finanzieller Notlage sind. Solche Transaktionen laufen oft unter Zeitdruck und mit besonderen Risiken. Käufer erhoffen sich Schnäppchen, tragen aber die Gefahr, ein Geschäft mit tiefen Problemen zu übernehmen. Zu unterscheiden sind Verkäufe außerhalb eines Insolvenzverfahrens und Erwerbe aus einem eröffneten Verfahren. Der rechtliche Rahmen beeinflusst, wer verhandelt, welche Zustimmungen erforderlich sind und wie der Erlös verwendet wird. Im regulären Insolvenzverfahren handelt für das betroffene Vermögen grundsätzlich der Insolvenzverwalter. Bei Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters tätig.

Häufig wird das operative Geschäft über einen Asset Deal übertragen. Damit lässt sich der Erwerbsumfang gezielter abgrenzen, ohne dass sämtliche historischen Risiken automatisch entfallen. Garantien und Rückgriffsmöglichkeiten sind meist begrenzt, sodass der Käufer trotz Zeitdruck die entscheidenden Risiken selbst prüfen muss. Dazu gehören die Zuordnung der Vermögenswerte, die Fortführung wichtiger Verträge, bestehende Genehmigungen und der Übergang von Beschäftigten. Bei Verkäufen vor einem Insolvenzverfahren können spätere Anfechtungsrisiken eine Rolle spielen. Ein kurzfristiger Liquiditätsplan sollte außerdem zeigen, welche Finanzierung bis zur Stabilisierung des Betriebs benötigt wird.

Der eigentliche Preisdruck entsteht durch die Zeit, weil Liquidität, Kundenvertrauen und operative Stabilität schnell verloren gehen können. Für den Käufer ist die Frage der Fortführungsfähigkeit entscheidend, weil ein Erwerb nur trägt, wenn Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Kreditversicherer nach dem Übergang weiter mitwirken. Deshalb beginnt die Ansprache dieser Gruppen häufig noch vor dem Closing. Ebenfalls zu klären ist die Finanzierung des Betriebskapitals unmittelbar nach dem Erwerb, weil Lieferanten in solchen Situationen regelmäßig auf Vorkasse umstellen und damit ein erheblicher Mittelbedarf entsteht, der über den Kaufpreis hinausgeht.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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