Envy Ratio

Auch bekannt als: Envy-Faktor

Die Envy Ratio zeigt, wie viel günstiger das Management im Vergleich zum Finanzinvestor in ein Unternehmen einsteigt. Sie vergleicht die Preise, die beide Seiten je Anteil zahlen. Ein hoher Wert bedeutet, dass das Management deutlich vorteilhafter beteiligt wird als der Investor. Rechnerisch ergibt sie sich, indem man den Betrag, den der Investor je Prozentpunkt seiner Beteiligung eingesetzt hat, durch den entsprechenden Betrag des Managements teilt.

Investiert ein Fonds 90 Millionen Euro für 80 Prozent und das Management 2 Millionen Euro für 20 Prozent, zahlt der Investor 1,125 Millionen Euro je Prozentpunkt und das Management 0,1 Millionen Euro, woraus sich ein Verhältnis von etwa 11 ergibt. Möglich wird dieser Unterschied dadurch, dass der Investor den überwiegenden Teil seines Kapitals nicht als Stammkapital, sondern als vorrangiges Instrument einbringt, etwa als Gesellschafterdarlehen oder als Vorzugsanteile mit fester Verzinsung, während das Management überproportional am nachrangigen Stammkapital beteiligt wird. Diese Konstruktion heißt Sweet Equity und ist wirtschaftlich kein Geschenk, sondern eine Hebelwirkung mit Risiko. Weil das Vorzugskapital des Investors im Exit zuerst bedient wird, ist der Anteil des Managements bei mäßigem Erfolg wenig wert und entfaltet erst oberhalb einer bestimmten Wertschwelle seine Wirkung. Übliche Werte liegen je nach Struktur im niedrigen bis mittleren einstelligen Bereich, deutlich höhere Verhältnisse deuten auf eine sehr aggressive Anreizstruktur hin. Das ist ein Orientierungswert, der je nach Transaktion abweichen kann.

Steuerlich ist zu beachten, dass ein zu niedriger Einstiegspreis als geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis gewertet werden kann. Für die Beurteilung ist ergänzend die Frage relevant, wie viel das Management absolut einsetzt, weil ein Betrag, der für die betroffenen Personen wirtschaftlich spürbar ist, eine andere Bindungswirkung entfaltet als eine symbolische Summe. Verbreitet ist eine Orientierung an einem Vielfachen des Jahresgehalts. Zu bedenken ist außerdem die Finanzierung dieses Einsatzes, weil das persönliche Risiko davon abhängt, ob ein Darlehen unabhängig vom Beteiligungserfolg zurückzuzahlen ist oder der Rückgriff auf die Beteiligung begrenzt bleibt.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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