Tax (DE)
Auch bekannt als: ErbSt, Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer ist die Steuer auf den Übergang von Vermögen im Erbfall. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des geerbten Vermögens ab, wobei für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Enkel in der Regel 200.000 Euro. Frühere Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden bei der Berechnung berücksichtigt. Für die Unternehmensnachfolge zählt deshalb die gesamte Übertragungsgeschichte, nicht nur der Wert der zuletzt geerbten Anteile.
Für begünstigtes Betriebsvermögen können besondere Steuervergünstigungen die Belastung deutlich senken. Sie gelten jedoch nicht automatisch für sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens. Entscheidend sind unter anderem die Zusammensetzung des Vermögens sowie Bedingungen zur weiteren Unternehmensführung, zu Beschäftigung und Haltedauer. Wer nach der Übernahme einen Verkauf, größere Entnahmen oder eine Umstrukturierung plant, muss deren Einfluss auf die erwartete Entlastung früh prüfen.
Wirtschaftlich entscheidend ist die Liquiditätsfrage: Die Steuer fällt auf einen Wert an, der im Unternehmen gebunden ist und nicht ohne Weiteres entnommen werden kann. Ein profitables Unternehmen kann daher vererbt werden, ohne dass der Erbe genügend frei verfügbares Geld für die Steuer hat. Ausschüttungen zur Finanzierung der Zahlung fehlen anschließend für Investitionen, Schuldentilgung oder das laufende Geschäft. Hinzu können Ausgleichszahlungen an andere Familienmitglieder kommen, die denselben Zahlungsstrom beanspruchen.
Für die Vorbereitung werden deshalb eine belastbare Unternehmensbewertung und eine Planung der tatsächlichen Zahlungspflichten benötigt. Dabei ist zu unterscheiden, welche Mittel privat verfügbar sind, welche aus dem Unternehmen entnommen werden können und ob eine Finanzierung erforderlich ist. Eine hohe Bewertung erhöht nicht automatisch die verfügbare Liquidität. In einem späteren Verkaufsprozess ist zudem relevant, ob bestehende steuerliche Bindungen den Zeitpunkt oder die Struktur des Verkaufs beeinflussen. Genau daraus ergibt sich der Zusammenhang zur Transaktionsberatung: Bewertung, Eigentümerstruktur und Finanzierung der Nachfolge müssen zusammenpassen, damit eine Steuerzahlung nicht zu einem Verkauf unter Zeitdruck führt.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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