Erfolgsprovision

Auch bekannt als: Erfolgshonorar, Success Fee

Die Erfolgsprovision ist der Teil der Vergütung eines M&A-Beraters, der nur bei tatsächlichem Closing der Transaktion anfällt. Berechnet wird sie als Prozentsatz des Transaktionswerts, wobei die Definition dieser Bezugsgröße den Betrag stärker beeinflusst als der Prozentsatz selbst: Ob Nettofinanzverbindlichkeiten, Earn-outs und übernommene Pensionsverpflichtungen eingerechnet werden, macht regelmäßig einen Unterschied im sechsstelligen Bereich. Verbreitet ist eine degressive Staffel nach dem Lehman-Prinzip, bei der der Prozentsatz mit steigendem Kaufpreis sinkt, teils kombiniert mit einer progressiven Komponente oberhalb einer Zielbewertung, um einen Anreiz für einen höheren Preis zu setzen.

Gezahlte Retainer werden üblicherweise angerechnet. Zu regeln sind ferner der Zeitpunkt der Fälligkeit, in der Regel bei Closing und nicht bei Unterzeichnung, und die Behandlung erfolgsabhängiger Kaufpreisbestandteile, die erst später fließen. Hinzu kommt die Tail-Klausel, nach der die Provision auch dann anfällt, wenn ein Deal erst nach Mandatsende mit einem vom Berater eingeführten Käufer zustande kommt.

Wirtschaftlich gehört die Provision zu den Transaktionskosten des Verkäufers. Soweit sie vom Zielunternehmen zu tragen ist und beim Closing noch offensteht, kann sie nach den vereinbarten Definitionen als schuldenähnlicher Posten in der Kaufpreisbrücke berücksichtigt werden.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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