ESG-Due-Diligence

Auch bekannt als: ESG DD, Nachhaltigkeits-Due-Diligence

Die ESG-Due-Diligence prüft ein Zielunternehmen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Untersucht wird zum Beispiel, wie nachhaltig es wirtschaftet, wie es mit Mitarbeitern umgeht und wie gut es geführt und kontrolliert wird. Für viele Investoren sind diese Kriterien fester Bestandteil der Kaufentscheidung. Der Grund ist nicht nur Überzeugung, sondern auch Regulierung und Finanzierung.

Fonds unterliegen europäischen Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit ihrer Anlagestrategien, größere Unternehmen berichten nach den Vorgaben der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, und Lieferkettenpflichten wirken über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinaus in die Vorlieferanten hinein. Banken beziehen entsprechende Kriterien in ihre Kreditentscheidungen ein, teilweise über Zinsanpassungen bei Erreichen definierter Ziele. Geprüft werden im Umweltbereich Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch, Abfall und Altlasten, im Sozialbereich Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Fluktuation und die Lieferkette, im Governance-Bereich Compliance-Strukturen, Korruptionsprävention, Datenschutz und die Zusammensetzung der Führungsgremien.

Anders als bei einer reinen Umweltprüfung geht es dabei nicht nur um Haftungsrisiken, sondern auch um die künftige Marktfähigkeit. Kunden verlangen in Ausschreibungen häufig Nachweise, und ein Unternehmen ohne belastbare Daten kommt für bestimmte Käufer nicht mehr in Frage. Für den Verkäufer bedeutet das umgekehrt, dass belegbare Kennzahlen und funktionierende Prozesse den Käuferkreis erweitern und Preisabschläge vermeiden. Die Ergebnisse fließen in Preis, Garantien und in den Wertschöpfungsplan nach dem Erwerb ein.

Für die Praxis wesentlich ist die Verfügbarkeit belastbarer Daten, weil viele mittelständische Unternehmen die geforderten Kennzahlen bislang nicht erheben. Die Prüfung beginnt deshalb häufig mit der Frage, was überhaupt gemessen wird und in welcher Qualität. Ebenso zu klären ist die Reichweite entlang der Lieferkette, weil Anforderungen häufig von großen Kunden an ihre Zulieferer weitergegeben werden und damit auch kleinere Unternehmen betreffen, die selbst nicht berichtspflichtig sind. Beides bestimmt Aufwand und Ergebnis der Prüfung.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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