Legal / Transaction Documents
Auch bekannt als: W&I-Versicherung, Garantieversicherung
Eine Gewährleistungsversicherung deckt Schäden aus verletzten Garantien im Kaufvertrag ab. Stellt sich eine Zusicherung des Verkäufers später als falsch heraus, springt die Versicherung ein. So lässt sich der Streit über Garantien zwischen Käufer und Verkäufer entschärfen. Üblich ist die Police auf Seiten des Käufers, der im Schadensfall unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht. Die Haftung des Verkäufers wird dafür im Vertrag auf einen symbolischen Betrag begrenzt. Die Deckungssumme wird als Anteil des Kaufpreises festgelegt, die Prämie wird als Prozentsatz der Deckungssumme berechnet, hinzu kommt ein Selbstbehalt.
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Due Diligence, weil der Versicherer nur Risiken übernimmt, die tatsächlich geprüft wurden. Ausgenommen sind regelmäßig bekannte Sachverhalte, Themen aus dem Offenlegungsschreiben, Steuerstrukturierungen, Umweltaltlasten und Zukunftsangaben, die deshalb weiterhin über Freistellungen und Einbehalte abzusichern sind. Der praktische Nutzen liegt für den Verkäufer im sauberen Ausstieg ohne langen Haftungsüberhang, was insbesondere für Fonds wichtig ist, die den Erlös an ihre Investoren ausschütten wollen, und für Privatpersonen, die ihr Vermögen nicht binden möchten. Für den Käufer ersetzt die Police die Bonität des Verkäufers durch die eines Versicherers.
Zu den Kosten gehören neben Prämie und Selbstbehalt auch die Kosten der Prüfung durch den Versicherer. Die Police ist kein Ersatz für eine sorgfältige Prüfung, sondern sichert deren Ergebnis ab.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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