Accounting / Financials
Auch bekannt als: Firmenwert, Geschäftswert
Goodwill ist bei einem vollständigen Unternehmenserwerb vereinfacht der Betrag, um den der Kaufpreis den beizulegenden Zeitwert des übernommenen Nettovermögens übersteigt. Er steht für erwartete Vorteile, die sich nicht einzeln als Vermögenswerte erfassen lassen, etwa aus dem Zusammenspiel des Geschäfts oder aus Synergien. Bei einem Anteilskauf erscheint er im Konzernabschluss des Käufers, während im Einzelabschluss zunächst die Beteiligung ausgewiesen wird. Entstehen kann er nur durch einen Erwerb, denn ein selbst geschaffener Goodwill darf weder nach HGB noch nach IFRS aktiviert werden.
Ermittelt wird er im Rahmen der Kaufpreisallokation als Restgröße. Vom Kaufpreis wird das übernommene Nettovermögen abgezogen, also der Wert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich der übernommenen Schulden. Zuvor werden auch bislang nicht bilanzierte immaterielle Werte wie Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Auftragsbestände gesondert erfasst, soweit die Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind. Der verbleibende Unterschiedsbetrag ist der Goodwill. Die Folgebewertung unterscheidet sich erheblich.
Nach IFRS wird er nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung geprüft. Nach HGB wird er dagegen planmäßig über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Käufer beeinflusst diese Unterscheidung das später ausgewiesene Ergebnis, obwohl die laufenden Zahlungsströme des übernommenen Geschäfts dadurch nicht verändert werden. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten hängen zusätzlich von der Transaktionsstruktur ab und sind in der Kaufpreisrechnung getrennt zu betrachten. Ein hoher Goodwill in der Bilanz ist damit vor allem ein Hinweis auf frühere Übernahmen und auf den Preis, der dafür gezahlt wurde, und muss deshalb zusammen mit der Entwicklung dieser übernommenen Geschäfte beurteilt werden.
Für die Analyse ist zu prüfen, ob die beim Erwerb erwarteten Erträge und Synergien tatsächlich eintreten und wie viel Spielraum die Bewertung bei schwächerem Wachstum oder höheren Kapitalkosten noch lässt. In der Kreditanalyse wird häufig eine um den Goodwill bereinigte Eigenkapitalquote betrachtet, weil der Posten nicht separat veräußert werden kann und bei einer Einzelverwertung keine eigenständige Sicherheit bietet. Bei einem Verkauf des fortgeführten Geschäfts können die zugrunde liegenden Ertragspotenziale dagegen weiterhin einen Wert haben.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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