Private Equity
Auch bekannt als: Haltezeitraum, Holding Period
Die Haltedauer ist der Zeitraum, in dem ein Investor ein Unternehmen hält, bevor er es wieder verkauft. Bei Private-Equity-Fonds liegt sie häufig bei mehreren Jahren. In dieser Zeit versucht der Investor, den Wert des Unternehmens zu steigern.
Als Orientierungswert gelten häufig etwa vier bis sechs Jahre, abhängig vom Marktumfeld. Die Spanne ist breit: Erfolgreiche Beteiligungen werden gelegentlich früher verkauft, wenn ein attraktives Angebot vorliegt, während schwächere Beteiligungen länger gehalten werden, bis sich der Wert erholt hat. Die Dauer wirkt unmittelbar auf die Rendite, weil der interne Zinsfuß den Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt: Eine Verdopplung des Einsatzes in drei Jahren entspricht rechnerisch etwa 26 Prozent jährlich, dieselbe Verdopplung in sechs Jahren nur noch etwa 12 Prozent. Genau daraus entsteht der Anreiz, Wertsteigerungen früh zu realisieren und Rückflüsse durch eine Dividendenrekapitalisierung vorzuziehen. Begrenzt wird die Haltedauer durch die Fondslaufzeit von üblicherweise zehn Jahren mit Verlängerungsoptionen, weshalb bei später erworbenen Beteiligungen von Anfang an weniger Zeit zur Verfügung steht. Nähert sich das Ende der Laufzeit, entsteht Verkaufsdruck, der die Verhandlungsposition schwächt. Als Ausweg hat sich die Übertragung in einen Fortführungsfonds etabliert.
Aus Sicht eines Verkäufers oder Managements ist die verbleibende Zeit im Fonds deshalb eine praktisch nützliche Information, weil sie das Verhalten des Investors in Verhandlungen und bei Investitionsentscheidungen mitbestimmt. Für Unternehmen im Portfolio hat die begrenzte Dauer praktische Folgen, weil Vorhaben mit einem Wirkungshorizont jenseits der geplanten Haltedauer schwerer durchzusetzen sind, selbst wenn sie wirtschaftlich sinnvoll wären. Verbreitet ist deshalb die Frage, ob eine Maßnahme im Exit-Prozess als Wertpotenzial dargestellt werden kann, auch wenn sie noch nicht abgeschlossen ist. Für das Management entsteht daraus die Aufgabe, kurzfristige Ergebniswirkung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit gegeneinander abzuwägen.

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