Jährlich wiederkehrender Umsatz

Auch bekannt als: ARR, Annual Recurring Revenue

Jährlich wiederkehrender Umsatz (ARR) ist der auf ein volles Jahr hochgerechnete Wert der regelmäßig wiederkehrenden Umsätze, etwa aus Abonnements. Die Kennzahl zeigt, wie viel planbarer Umsatz ein Unternehmen pro Jahr erzielt. Besonders bei Software-Firmen mit Abo-Modellen ist ARR eine der wichtigsten Größen.

Berechnet wird sie in der Regel als der zum Stichtag laufende monatlich wiederkehrende Umsatz multipliziert mit zwölf oder als Summe der annualisierten Vertragswerte aller aktiven Abonnements. Entscheidend ist, was hineingerechnet wird: Einmalerlöse aus Implementierung, Schulung oder Beratung gehören ebenso wenig dazu wie nutzungsabhängige Zusatzumsätze, die nicht vertraglich gesichert sind. Die Entwicklung wird über eine Brücke dargestellt, die den Anfangsbestand um Neukunden, Erweiterungen bei Bestandskunden, Herabstufungen und Kündigungen fortschreibt. Daraus ergeben sich die Net Revenue Retention (NRR) und der Churn. ARR ist keine Größe der Rechnungslegung und kein garantierter künftiger Jahresumsatz. Bei Wachstum kann der ARR am Jahresende höher liegen als der im Jahr erfasste wiederkehrende Umsatz. Die Differenz entspricht jedoch nicht den abgegrenzten Umsatzerlösen, deren Höhe auch von Rechnungsstellung und Zahlung abhängt.

Abzugrenzen ist ARR zudem vom Auftragsbestand, der auch künftige, noch nicht begonnene Verträge enthält, und von der Run Rate, die jede beliebige Periode hochrechnet, auch ohne wiederkehrenden Charakter. In Transaktionen ist ARR häufig direkt die Bewertungsbasis, weil junge Softwareunternehmen kein positives EBITDA ausweisen. Verhandelt wird dann über ein Vielfaches des ARR, das stark von Wachstum, Bruttomarge, Bindungsquote und Kundenkonzentration abhängt. Genau deshalb prüft die Due Diligence Vertragslaufzeiten, Kündigungsrechte und die tatsächliche Wiederkehr der Erlöse besonders sorgfältig.

Für die Steuerung im Unternehmen ist die Aufteilung nach Vertragsgrößen und Kundensegmenten wesentlich, weil ein aus wenigen Großverträgen bestehender Bestand anders zu beurteilen ist als einer aus vielen kleinen Abonnements. Der erste ist anfälliger für einzelne Kündigungen, der zweite verursacht höhere Betreuungskosten. Zu betrachten sind außerdem die Restlaufzeiten, weil ein Bestand, dessen Verträge überwiegend im kommenden Jahr auslaufen, ein anderes Risiko trägt als einer mit mehrjährigen Bindungen. Beide Auswertungen gehören zu den Standardanforderungen einer Prüfung.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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