Kaufpreisallokation

Auch bekannt als: PPA

Die Kaufpreisallokation verteilt den gezahlten Kaufpreis nach einer Übernahme auf die einzelnen erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Was über deren Wert hinausgeht, wird als Goodwill ausgewiesen. Diese Aufteilung ist die Grundlage dafür, wie der Kauf in der Bilanz abgebildet wird.

Der Ablauf folgt nach IFRS 3 einem festen Schema. Zunächst wird der Erwerbszeitpunkt bestimmt, dann werden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei ausdrücklich auch bislang nicht bilanzierte immaterielle Werte zu erfassen sind, etwa Kundenbeziehungen, Auftragsbestände, Marken, Technologien und Wettbewerbsverbote. Erst der verbleibende Rest wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Wirtschaftlich ist diese Aufteilung nicht neutral: Identifizierte immaterielle Werte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über diese Dauer planmäßig abgeschrieben und belasten damit das ausgewiesene Ergebnis der Folgejahre, während der Firmenwert nach IFRS nur auf Wertminderung geprüft wird. Ein hoher Wertansatz für solche abschreibbaren Positionen belastet deshalb das Ergebnis der Folgejahre. Steigen die steuerlichen Wertansätze nicht entsprechend mit, können auf die aufgedeckten stillen Reserven passive latente Steuern entstehen, die den verbleibenden Firmenwert erhöhen. Nach dem HGB stellt sich die Frage anders, weil der Firmenwert dort planmäßig abzuschreiben ist. Beim Asset Deal kann die steuerliche Kaufpreisallokation die Abschreibungsbasis erhöhen und dadurch die künftige Steuerbelastung verändern.

Typisch neu angesetzte Posten sind Kundenbeziehungen, Marken, Technologie und Auftragsbestände, jeweils mit einer Beurteilung ihrer Nutzungsdauer. Nach IFRS 3 besteht dafür ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach dem Erwerb. Die Bewertung erfolgt regelmäßig durch externe Gutachter, weil die Methodenwahl unmittelbar die künftige Ergebnisbelastung bestimmt.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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