Private Equity
Auch bekannt als: General Partner, Fondsmanager
Der Komplementär (General Partner, GP) ist der persönlich haftende Gesellschafter eines als Personengesellschaft organisierten Fonds. Im Sprachgebrauch von Private Equity und Venture Capital bezeichnet GP häufig zugleich die Managerseite, die Investitionen auswählt, Beteiligungen betreut und Verkäufe vorbereitet. Die Kommanditisten stellen dagegen das zugesagte Kapital bereit. In deutschen Fondsstrukturen übernimmt meist eine GmbH die Komplementärstellung, sodass die unbeschränkte Haftung auf Ebene dieser Gesellschaft liegt. Die eigentliche Anlageverwaltung wird häufig von einer gesonderten Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen, die den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegt.
Zur Vergütung der Managerseite gehören eine Verwaltungsgebühr, klassisch etwa zwei Prozent des zugesagten Kapitals pro Jahr, und ein Carried Interest von häufig 20 Prozent. In vielen Private-Equity-Fonds wird dieser erst gezahlt, nachdem die Investoren eine vereinbarte Vorzugsrendite erreicht haben, die oft bei acht Prozent liegt. Die genaue Ausgestaltung und die Empfänger der Vergütung ergeben sich aus den Fondsverträgen. Nach Ende der Investitionsphase wird die Bemessungsgrundlage der Verwaltungsgebühr regelmäßig auf das noch investierte Kapital umgestellt, wodurch die Gebühr sinkt.
Die Managerseite investiert normalerweise auch eigenes Geld in den Fonds, häufig im Umfang von einem bis fünf Prozent des Fondsvolumens. Diese Eigenbeteiligung soll die Interessen mit denen der Kapitalgeber verbinden. Diese Werte sind Orientierungswerte, die konkreten Konditionen unterscheiden sich je nach Fonds und Marktumfeld. Zu den Aufgaben der Fondsverwaltung gehören neben den Investitionen die Bewertung der Beteiligungen, die Berichterstattung an Investoren, die Einhaltung der Anlagegrenzen und die Einbindung des Anlegerbeirats bei Interessenkonflikten. Die Verteilung dieser Aufgaben zwischen Komplementär und Verwaltungsgesellschaft hängt von der konkreten Struktur ab.
Die Fondslaufzeit beträgt typischerweise zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeiten. Ungefähr fünf Jahre entfallen auf die Investitionsphase. Für Investoren ist die Beurteilung des Teams besonders wichtig, weil der Erfolg über diesen Zeitraum von dessen Zusammensetzung und Stabilität abhängt. Geprüft werden deshalb die Verteilung des Carried Interest, Regelungen zum Ausscheiden wichtiger Personen und die Nachfolgeplanung innerhalb der Verwaltungsgesellschaft. Häufig ermöglichen Schlüsselpersonenklauseln, die Investitionsphase beim Wegfall bestimmter Personen auszusetzen.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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