Debt / Financing
Auch bekannt als: Kreditklausel, Financial Covenant
Kreditauflagen sind Klauseln, die ein Kreditnehmer gegenüber seinen Geldgebern einhalten muss. Solche Auflagen verlangen zum Beispiel, bestimmte Finanzkennzahlen nicht zu überschreiten. Werden sie verletzt, können die Kreditgeber Sonderrechte geltend machen oder den Kredit fällig stellen.
Zu unterscheiden sind drei Gruppen. Finanzcovenants knüpfen an Kennzahlen an, typischerweise an die Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA, an den Zinsdeckungsgrad, den Schuldendienstdeckungsgrad und an eine Obergrenze für Investitionen. Geprüft wird meist quartalsweise anhand eines vertraglich definierten, bereinigten EBITDA. Informationscovenants verpflichten zu regelmäßiger Berichterstattung, etwa zu Monats- und Quartalszahlen, Jahresabschlüssen und einer Einhaltungsbestätigung. Handlungscovenants beschränken bestimmte Maßnahmen, etwa weitere Verschuldung, Sicherheitenbestellung zugunsten Dritter, Ausschüttungen, Zukäufe oder den Verkauf wesentlicher Vermögenswerte. Bei der Festlegung ist der Abstand zur Planung entscheidend: Üblich ist ein Sicherheitspuffer, der dem Unternehmen erlaubt, hinter der Planung zurückzubleiben, ohne sofort in eine Verletzung zu laufen.
Für den Fall einer drohenden Verletzung sehen viele Verträge eine Heilungsmöglichkeit durch Eigenkapitalzuführung vor, die in Anzahl und Häufigkeit begrenzt ist. Eine Verletzung führt nicht automatisch zur Fälligstellung, sondern eröffnet den Kreditgebern zunächst Verhandlungsmacht: Üblich sind Verzichtserklärungen gegen Gebühr, höhere Margen, zusätzliche Sicherheiten oder verschärfte Berichtspflichten. Damit sind Covenants weniger Sanktionsinstrument als Frühwarnsystem, das den Kreditgebern einen Platz am Tisch verschafft, bevor sich eine Schieflage in Zahlungsstörungen übersetzt.
Für die Verhandlung ist neben der Höhe der Kennzahlen die Definition der zugrunde liegenden Größen entscheidend, weil ein Kreditvertrag eigene Begriffe für EBITDA, Nettoverschuldung und Investitionen festlegt, die von der Rechnungslegung abweichen. Insbesondere die Liste zulässiger Bereinigungen und die Anrechnung erwarteter Effekte künftiger Maßnahmen sind wirtschaftlich bedeutsam. Ebenfalls zu regeln ist der Prüfzeitpunkt, weil eine Prüfung zum saisonalen Tiefpunkt andere Ergebnisse liefert als zum Jahresende. Beides bestimmt, wie viel Spielraum tatsächlich bleibt.

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