Latente Steuern

Auch bekannt als: Deferred Tax, Steuerabgrenzung

Latente Steuern entstehen aus Unterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Weil beide Bilanzen bestimmte Posten unterschiedlich bewerten, ergeben sich Steuern, die erst in der Zukunft zahlbar oder erstattbar werden. Sie machen sichtbar, welche Steuerlasten oder Steuervorteile zeitlich verschoben anfallen. Eine wesentliche Grundlage sind temporäre Differenzen, die sich im Zeitablauf wieder ausgleichen, etwa aus abweichenden Nutzungsdauern, aus unterschiedlichen Rückstellungsansätzen oder aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen.

Passive latente Steuern stehen für künftige Mehrbelastungen, aktive latente Steuern für künftige Entlastungen. Auch nutzbare steuerliche Verlustvorträge können zu aktiven latenten Steuern führen. Deren Werthaltigkeit hängt davon ab, ob künftig ausreichend steuerpflichtige Gewinne erwartet werden und die Nutzung rechtlich möglich bleibt. Praktisch bedeutsam werden latente Steuern in der Kaufpreisallokation: Werden erworbene Vermögenswerte in der Konzernbilanz höher bewertet, ohne dass sich ihre steuerlichen Werte entsprechend erhöhen, können passive latente Steuern entstehen. Diese erhöhen grundsätzlich den rechnerisch verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert. In der Kaufpreisverhandlung sind sie gesondert zu betrachten. Der Bilanzausweis ist nicht ohne Weiteres mit einer sofort fälligen Steuerzahlung gleichzusetzen. Käufer und Verkäufer prüfen daher, welche künftigen Zahlungswirkungen tatsächlich zu erwarten sind und ob diese bereits in der Bewertung berücksichtigt wurden.

Für den Vergleich zwischen Unternehmen ist zu beachten, dass die ausgewiesenen Beträge stark von den zugrunde gelegten Steuersätzen und von den Annahmen zur künftigen Nutzung abhängen. Eine Änderung des Steuersatzes wirkt unmittelbar auf den Ausweis, ohne dass sich am Geschäft etwas ändert. Ebenso zu prüfen ist, ob latente Steueransprüche auf Verlustvorträgen beruhen, deren Nutzung eine belastbare Planung voraussetzt. In der Prüfung wird deshalb regelmäßig eine Überleitung angefordert, die Herkunft und erwarteten Umkehrzeitpunkt der einzelnen Differenzen ausweist.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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