Valuation
Auch bekannt als: Zerschlagungswert
Der Liquidationswert ist der Betrag, der bei einer Auflösung und dem Verkauf aller Vermögenswerte erzielt würde. Er unterstellt, dass das Unternehmen nicht fortgeführt, sondern zerschlagen wird. Meist liegt er unter dem Wert eines laufenden Geschäfts.
Ermittelt wird er, indem die einzelnen Vermögensgegenstände mit ihren erzielbaren Veräußerungspreisen angesetzt, die Kosten der Abwicklung abgezogen und sämtliche Verbindlichkeiten einschließlich Sozialplänen, Abfindungen, Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist der Zeitdruck: Ein geordneter Verkauf über mehrere Monate erzielt deutlich höhere Preise als eine schnelle Verwertung, weshalb regelmäßig zwischen einem Wert bei geordneter Abwicklung und einem Wert bei Zwangsverwertung unterschieden wird. Der Abstand zwischen beiden ist erheblich, insbesondere bei Spezialmaschinen, die außerhalb ihres Verwendungszwecks kaum Käufer finden.
Praktisch relevant ist der Liquidationswert in drei Zusammenhängen. Erstens bildet er die Untergrenze der Bewertung, weil kein Eigentümer ein Unternehmen unterhalb des Zerschlagungswerts verkaufen sollte. Liegt der Ertragswert darunter, ist die Fortführung wirtschaftlich fraglich. Zweitens ist er in Krisen- und Restrukturierungssituationen der Vergleichsmaßstab, an dem sich Gläubiger orientieren, wenn sie über die Zustimmung zu einem Sanierungskonzept entscheiden. Drittens spielt er in der Kreditvergabe eine Rolle, weil er den Wert der Sicherheiten im Verwertungsfall bestimmt.
Für die Ermittlung ist die Unterscheidung zwischen den einzelnen Vermögensklassen wesentlich, weil marktgängige Grundstücke, Fahrzeuge und Standardmaschinen verhältnismäßig gut verwertbar sind, während Spezialanlagen, Vorräte in laufender Fertigung und immaterielle Werte häufig nur einen Bruchteil ihres Buchwerts erzielen. Der Firmenwert entfällt vollständig. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Kosten der Abwicklung selbst, also Personal, Miete, Verwaltung und Rückbau während des Verwertungszeitraums, die den Erlös weiter mindern. Für Käufer in Sondersituationen ist die Größe der Ausgangspunkt jeder Verhandlung, weil kein Gläubiger einer Lösung zustimmt, die ihn schlechter stellt als die Zerschlagung.

Get started