Mittelstand

Auch bekannt als: KMU, Kleine und mittlere Unternehmen

Der Mittelstand ist im deutschen Sprachgebrauch kein reiner Größenbegriff, sondern beschreibt die Einheit von Eigentum und Leitung: Das Unternehmen wird von denselben Personen geführt, denen es gehört. Quantitativ arbeitet man in Deutschland meist mit der KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn: Als KMU zählen unabhängige Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.

Innerhalb dieser Gruppe gelten Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und bis zu 2 Millionen Euro Umsatz als Kleinstunternehmen, bis 49 Beschäftigten und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz als kleine und bis 499 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz als mittlere Unternehmen. Die jeweils kleineren Klassen sind dabei ausgenommen. Die abweichende EU-Definition zieht die Grenze für mittlere Unternehmen bereits bei 249 Beschäftigten, was bei Fördermitteln und Beihilferecht den Ausschlag gibt.

Für die Transaktionspraxis prägen die typischen Merkmale dieser Unternehmen den gesamten Prozess. Dazu zählen eine starke Abhängigkeit vom Inhaber, häufig fehlende zweite Führungsebene und eine an steuerlichen statt an betriebswirtschaftlichen Zwecken ausgerichtete Rechnungslegung. Hinzu kommen private und betriebliche Vermögensgegenstände in einer Bilanz und eine hohe Bedeutung persönlicher Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Genau daraus ergeben sich die üblichen Aufgaben der Vorbereitung. Für die Nachfolge ist der Mittelstand das zentrale Zielsegment, weil hier besonders viele Inhaber altersbedingt einen Nachfolger suchen.

Für Transaktionen bedeutet das eine besondere Ausgangslage: Die Zahlen sind häufig handelsrechtlich und steuerlich geprägt, es fehlt regelmäßig ein Konzernabschluss, und die Berichterstattung ist auf die Bank und das Finanzamt ausgerichtet.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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