Nicht partizipierende Liquidationspräferenz

Auch bekannt als: Nicht partizipierende Vorzugsanteile

Bei einer nicht partizipierenden Liquidationspräferenz kann der Investor zwischen zwei Optionen wählen. Er bekommt bei einem Verkauf entweder seine feste Vorzugssumme oder den Betrag, der seiner normalen Beteiligungsquote entspricht, aber nicht beides. Er nimmt also jeweils die für ihn günstigere Variante.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Mechanik. Hat ein Investor zehn Millionen Euro für 25 Prozent investiert und wird das Unternehmen für 30 Millionen Euro verkauft, sind die zehn Millionen aus der Präferenz mehr wert als 25 Prozent von 30 Millionen, also 7,5 Millionen. Wird dagegen für 80 Millionen verkauft, sind 25 Prozent gleich 20 Millionen deutlich günstiger, sodass der Investor auf die Präferenz verzichtet und wandelt. Daraus folgt der wirtschaftliche Charakter der Klausel: Sie wirkt als Absicherung nach unten, ohne die Verteilung nach oben zu verzerren, weshalb sie als die gründerfreundlichere Variante gilt und im deutschen Venture Capital neben einer einfachen Präferenzhöhe marktüblich ist. Der Gegenpol ist die partizipierende Variante, bei der der Investor die Präferenz erhält und zusätzlich anteilig am Rest teilnimmt, was insbesondere in mittleren Exit-Szenarien einen erheblichen Teil des Erlöses von Gründern und Mitarbeitern zum Investor verschiebt. Praktisch relevant ist der Schwellenwert, ab dem sich die Wandlung lohnt, weil er den Bereich markiert, in dem Gründer und Investoren wieder gleichgerichtete Interessen haben.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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