Legal / Transaction Documents
Auch bekannt als: Offenlegung, Disclosure Letter
Ein Offenlegungsschreiben ist ein Dokument, in dem der Verkäufer Ausnahmen zu seinen vertraglichen Garantien benennt. Damit legt er offen, wo die Wirklichkeit von den allgemeinen Zusicherungen abweicht. Soweit der Kaufvertrag dies vorsieht und die Offenlegung seine Anforderungen erfüllt, kann sie die Haftung für diese Umstände ausschließen.
Unterschieden wird zwischen der allgemeinen und der spezifischen Offenlegung. Allgemein offengelegt gilt in vielen Verträgen alles, was im Datenraum in fairer Weise zugänglich war, weshalb der Umfang dieser Klausel intensiv verhandelt wird. Käufer versuchen, sie auf ausdrücklich benannte Dokumente zu begrenzen, Verkäufer wollen den gesamten Datenraum erfassen. Spezifisch offengelegt werden einzelne Sachverhalte, die konkret einer Garantie zugeordnet und beschrieben werden, etwa ein laufender Rechtsstreit, ein gekündigter Großkunde oder eine fehlende Genehmigung. Wichtig ist der zeitliche Bezug: Wird zwischen Signing und Closing erneut offengelegt, stellt sich die Frage, ob der Käufer für neue Sachverhalte ein Rücktrittsrecht oder einen Schadensersatzanspruch behält oder ob auch diese die Haftung ausschließen.
Im deutschen Vertragsrecht wird der Inhalt häufig nicht in einem separaten Schreiben, sondern in Anlagen zum Kaufvertrag geführt. Für die Praxis empfiehlt sich, die Offenlegung parallel zum Garantiekatalog zu erstellen und jeder Garantie ausdrücklich die zugehörigen Ausnahmen zuzuordnen, weil eine unstrukturierte Sammlung von Hinweisen im Streitfall wenig wert ist. Zu regeln ist außerdem der Umgang mit Sachverhalten, die zwar bekannt, aber in ihrer Tragweite unklar sind, weil eine Offenlegung ohne Quantifizierung dem Käufer die Bewertung überlässt. Für den Verkäufer ist eine klare und ausreichend konkrete Offenlegung wichtiger als eine große Zahl ungeordneter Dokumente. Für den Käufer muss erkennbar sein, welches Risiko er übernimmt. Bekannte Risiken können statt eines bloßen Haftungsausschlusses auch zu einer Preisanpassung oder einer gesonderten Freistellung führen.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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