Debt / Financing
Auch bekannt als: PIK, PIK-Zins
PIK-Zinsen werden nicht laufend in bar gezahlt, sondern dem Kreditbetrag zugeschlagen oder in zusätzlichen Wertpapieren vergütet. Die Zinslast wächst dadurch über die Zeit an, statt sofort Liquidität zu kosten. Diese Form entlastet den Schuldner kurzfristig, erhöht aber die spätere Rückzahlung. Der Zinseszinseffekt ist dabei erheblich: Ein Instrument mit zwölf Prozent aufgeschobener Verzinsung verdoppelt seinen Betrag in etwa sechs Jahren, sodass die Rückzahlung am Ende ein Vielfaches der ursprünglichen Auszahlung beträgt. Entsprechend liegen die vereinbarten Sätze über denen bar gezahlter Zinsen, weil der Kapitalgeber länger auf sein Geld wartet und ein höheres Risiko trägt.
Eingesetzt wird die Struktur vor allem in nachrangigen Instrumenten und in Mezzanine-Finanzierungen, wo der laufende Cashflow bereits durch vorrangige Kredite gebunden ist, sowie in Situationen mit hohem Investitionsbedarf oder in der Frühphase eines Wertschöpfungsplans. Eine verbreitete Zwischenform sieht ein Wahlrecht vor, bei dem der Schuldner je nach Liquiditätslage zwischen barer und aufgeschobener Zahlung entscheiden kann, wobei die aufgeschobene Variante mit einem Zinsaufschlag versehen ist. Für die Beurteilung eines Unternehmens ist wichtig, ob der Zinsdeckungsgrad nur bar gezahlte oder auch aufgelaufene Zinsen berücksichtigt. Werden PIK-Zinsen ausgeklammert, erscheint die Belastung günstiger, als sie wirtschaftlich ist. Die aufgelaufenen Beträge erhöhen die Schulden und sind in der Kaufpreisbrücke zu berücksichtigen.
Rechnerisch wirkt die Verzinsung wie ein Zinseszins: Ein Darlehen über 20 Millionen Euro mit 10 Prozent aufgeschobener Verzinsung wächst in fünf Jahren auf gut 32 Millionen Euro an, ohne dass in dieser Zeit eine Zahlung fällig wird. Vereinbart wird diese Form vor allem bei nachrangigen Tranchen und Mezzanine-Kapital, häufig kombiniert mit einer laufend zu zahlenden Grundverzinsung und einem aufgeschobenen Aufschlag. Für die Finanzierungsplanung reicht es deshalb nicht, nur die laufenden Zinszahlungen zu betrachten. Zu prüfen ist, ob der erwartete Cashflow, ein späterer Verkauf oder eine Refinanzierung die bis zur Fälligkeit angewachsene Schuld tragen kann. Bleibt die Unternehmensentwicklung zurück, wächst der Rückzahlungsbedarf dennoch weiter. Die anfängliche Entlastung kann damit den späteren Handlungsspielraum des Unternehmens deutlich verengen.

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