Venture Capital
Auch bekannt als: Pre-Seed-Runde
Die Pre-Seed-Phase ist die sehr frühe Finanzierung eines Start-ups, noch vor der eigentlichen Seed-Runde. In dieser Phase geht es meist darum, eine erste Idee, ein Team oder einen Prototyp zu entwickeln. Das Kapital stammt oft von Gründern, Angel-Investoren oder frühen Fonds. Hinzu kommen in Deutschland öffentliche Förderprogramme und Zuschüsse, etwa auf Bundes- oder Landesebene, sowie Beteiligungen von Hochschulinitiativen und Gründerzentren. Die Beträge sollen ausreichen, um innerhalb überschaubarer Zeit einen Nachweis der Machbarkeit zu erbringen: einen funktionsfähigen Prototyp, erste zahlende Kunden oder einen belastbaren Hinweis auf Nachfrage.
Bewertet wird in dieser Phase kaum, weil es keine Grundlage dafür gibt. Deshalb wird häufig über Wandeldarlehen oder SAFEs finanziert, die die endgültige Bewertung in die nächste Runde verschieben und den anfänglichen Vertragsaufwand verringern können. Ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und muss auch bei Wandeldarlehen geprüft werden. Die Ausfallquote ist in dieser Phase am höchsten, und Investoren gehen bewusst davon aus, dass die Mehrzahl der Beteiligungen ausfällt und wenige sehr erfolgreiche das Ergebnis tragen. Für Gründer ist die zentrale Aufgabe, mit möglichst wenig Kapital genug Substanz zu schaffen, um in der nächsten Runde nicht aus einer Position der Schwäche verhandeln zu müssen.
Finanziert wird häufig über Wandeldarlehen oder über standardisierte Verträge, weil eine vollständige Finanzierungsrunde mit Bewertung, Beurkundung und Gesellschaftervereinbarung in dieser Phase unverhältnismäßig teuer wäre. Öffentliche Angebote wie das EXIST-Gründerstipendium oder die Förderprogramme einzelner Bundesländer decken einen Teil dieses Bedarfs ab, ohne dass Anteile abgegeben werden müssen. Für Investoren ist die Phase durch eine hohe Ausfallquote geprägt, weshalb Beteiligungen breit gestreut und einzelne Beträge klein gehalten werden.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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