Private Equity

Auch bekannt als: PE, Beteiligungskapital

Private Equity ist Beteiligungskapital, das außerhalb der Börse in Unternehmen investiert wird. Fonds sammeln Geld von Investoren ein, kaufen damit Firmen, entwickeln sie über einige Jahre und verkaufen sie später wieder. Ziel ist es, den Wert der Unternehmen in dieser Zeit deutlich zu steigern. Die übliche Struktur ist ein geschlossener Fonds mit einer Laufzeit von etwa zehn Jahren, in dem institutionelle Investoren Kapital zusagen und ein Fondsmanager die Investitionsentscheidungen trifft. Vergütet wird er über eine Verwaltungsgebühr und eine Gewinnbeteiligung nach Überschreiten einer Mindestverzinsung.

Die Rendite entsteht aus drei Quellen: operativer Verbesserung, Abbau der Verschuldung aus dem laufenden Cashflow und der Differenz zwischen Einstiegs- und Ausstiegsmultiplikator. Unterschieden wird nach Segmenten, insbesondere zwischen Buy-out mit Mehrheitsbeteiligungen und Fremdkapitaleinsatz, Wachstumskapital mit Minderheiten ohne wesentliche Verschuldung und Venture Capital in der Frühphase. Für den deutschen Mittelstand ist die Anlageklasse vor allem in der Nachfolge relevant. Sie bietet eine Alternative zum Verkauf an einen Wettbewerber und ermöglicht Kontinuität für das Unternehmen, während der Eigentümer Liquidität erhält und häufig über eine Wiederbeteiligung an der weiteren Entwicklung teilnimmt. Kritisch diskutiert werden hohe Verschuldung, der begrenzte Zeithorizont und die Frage, wie viel der Wertsteigerung tatsächlich auf operative Arbeit und wie viel auf günstige Marktbedingungen zurückgeht.

Der deutsche Markt ist stark auf den Mittelstand ausgerichtet, wo Nachfolgesituationen einen erheblichen Teil der Transaktionen ausmachen. Aufsichtsrechtlich unterliegen die Fondsmanager dem Kapitalanlagegesetzbuch, das je nach Fondsvolumen eine Registrierung oder eine vollständige Erlaubnis verlangt und Anforderungen an Risikomanagement, Bewertung und Berichterstattung stellt. Für Unternehmer ist deshalb neben dem Preis relevant, wie ein Fonds in der Vergangenheit mit Beteiligungen in Schwierigkeiten umgegangen ist.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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