Private-Equity-Fonds

Auch bekannt als: PE-Fonds, Beteiligungsfonds, Buy-out-Fonds

Ein Private-Equity-Fonds ist ein geschlossenes Anlagevehikel, das Kapital institutioneller und vermögender Anleger einsammelt, damit Mehrheits- oder größere Minderheitsbeteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen erwirbt und diese nach einigen Jahren wieder veräußert. Rechtlich wird er in Deutschland regelmäßig als GmbH und Co. KG aufgesetzt, in der die Anleger als Kommanditisten haften und der Manager die Geschäfte führt. Aufsichtsrechtlich unterliegt der Verwalter dem Kapitalanlagegesetzbuch, das je nach verwaltetem Volumen eine Registrierung oder eine vollständige Erlaubnis verlangt.

Üblich sind eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Möglichkeit zweier Verlängerungen um je ein Jahr sowie eine Investitionsphase von etwa fünf Jahren. Vergütet wird der Manager über rund 1,5 bis 2 Prozent Verwaltungsgebühr und 20 Prozent Gewinnbeteiligung oberhalb einer Vorzugsverzinsung von meist acht Prozent. Diese Werte sind Orientierungswerte, die konkreten Konditionen unterscheiden sich je nach Fonds und Marktumfeld. Das zugesagte Kapital wird nicht auf einmal eingezahlt, sondern über Kapitalabrufe angefordert, sobald eine Beteiligung ansteht.

Abzugrenzen ist der Fonds von zwei Formen, die im Glossar gesondert stehen. Ein Dachfonds investiert nicht in Unternehmen, sondern in andere Fonds und erzeugt damit eine zweite Gebührenebene. Ein Fortführungsfonds übernimmt eine oder mehrere Beteiligungen aus einem auslaufenden Fonds desselben Managers, um die Haltedauer zu verlängern. Ein Portfolio umfasst je nach Strategie etwa zehn bis fünfundzwanzig Beteiligungen, weil die Betreuungskapazität des Investmentteams begrenzt ist.

Beurteilt wird ein Manager anhand abgeschlossener Fondsjahrgänge, gemessen am Kapitalvielfachen und an der jährlichen Rendite nach Gebühren. Nicht abgerufenes Kapital ist für den Anleger keine freie Liquidität, sondern eine nach den Fondsbedingungen abrufbare Verpflichtung, die er in der eigenen Planung vorhalten muss. Erwartet wird zudem eine eigene Beteiligung des Managers am Fonds, damit seine Interessen mit denen der Anleger gleichgerichtet sind. Für Anleger ist die Beurteilung schwierig, weil belastbare Ergebnisse erst nach abgeschlossenen Fondsjahrgängen vorliegen und Zwischenstände auf eigenen Bewertungen des Managers beruhen.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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