Pro Forma

Auch bekannt als: Pro-forma-Zahlen

Pro-Forma-Zahlen stellen dar, wie die Finanzen aussähen, wenn eine Transaktion oder Anpassung bereits vollzogen wäre. Sie rechnen ein geplantes Ereignis so ein, als hätte es schon stattgefunden. So lässt sich abschätzen, wie sich zum Beispiel eine Übernahme auf die Zahlen auswirken würde. Angewendet wird das Verfahren vor allem in drei Fällen: bei Zusammenschlüssen, um die kombinierte Ertrags- und Vermögenslage darzustellen, bei Abspaltungen, um die Zahlen des herausgelösten Bereichs auf eigenständiger Basis zu zeigen, und bei wesentlichen Änderungen der Finanzierungsstruktur.

Die Darstellung folgt einer klaren Logik. Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Zahlen, die um die Wirkungen des Ereignisses ergänzt werden, etwa um das Ergebnis des erworbenen Unternehmens für das gesamte Jahr, um Finanzierungskosten, um Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation und um wegfallende oder hinzukommende Kosten. Entscheidend ist die Trennung zwischen belegbaren Anpassungen und Erwartungen: Erwartete Synergien gehören streng genommen nicht in eine Pro-forma-Darstellung, weil sie noch nicht realisiert sind, werden in der Praxis aber häufig gesondert ausgewiesen. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bestehen Anforderungen an Herleitung, Erläuterung und Überleitung zu den tatsächlichen Zahlen. In Transaktionen ist die Grenze zum bereinigten EBITDA fließend, weshalb Käufer regelmäßig eine vollständige Überleitung zum ausgewiesenen Ergebnis verlangen.

Typische Anwendungsfälle sind die Darstellung eines vollen Geschäftsjahres für ein unterjährig erworbenes Unternehmen, die Herausrechnung eines verkauften Geschäftsbereichs oder die Berücksichtigung bereits beschlossener Kostenmaßnahmen. Nach IFRS 3.B64 sind bei Unternehmenszusammenschlüssen Angaben zu Umsatz und Ergebnis so zu machen, als hätte der Zusammenschluss zum Beginn der Berichtsperiode stattgefunden, was eine geregelte Form dieser Darstellung ist. Außerhalb solcher Vorgaben gibt es keine einheitliche Definition, weshalb die Aussagekraft vollständig von der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Anpassungen abhängt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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