Rechtliche Due Diligence

Auch bekannt als: LDD, Legal Due Diligence

Die rechtliche Due Diligence prüft die rechtlichen Verhältnisse eines Zielunternehmens. Dazu gehören Verträge, laufende Streitigkeiten, Eigentumsrechte und Genehmigungen. So erkennt der Käufer, wo rechtliche Risiken bestehen, die den Deal oder den Preis beeinflussen können.

Der Umfang gliedert sich üblicherweise nach Themenbereichen. Dazu zählen gesellschaftsrechtliche Verhältnisse mit Gesellschafterliste, Satzung, Beschlüssen und lückenloser Kette der Anteilsübertragungen sowie wesentliche Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern einschließlich Laufzeiten, Kündigungsrechten und Kontrollwechselklauseln. Hinzu kommen Arbeitsrecht, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Immobilien und Mietverträge, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Versicherungen, Finanzierungsverträge und deren Sicherheiten und anhängige und drohende Rechtsstreitigkeiten.

Zwei Punkte sind wirtschaftlich besonders bedeutsam. Erstens die Kontrollwechselklauseln, weil ein wichtiger Kunden- oder Lizenzvertrag, der bei einem Eigentümerwechsel gekündigt werden kann, unmittelbar den Wert des Geschäfts betrifft und regelmäßig zu einer Closingsbedingung führt. Zweitens die Kette der Anteilsübertragungen, weil ein formaler Mangel in der Vergangenheit, etwa eine fehlende Beurkundung, die Eigentümerstellung des Verkäufers in Frage stellen kann. Der Bericht wird häufig als Red-Flag-Bericht mit Konzentration auf wesentliche Feststellungen erstellt.

Die Ergebnisse übersetzen sich unmittelbar in den Garantiekatalog, in Freistellungen für konkrete Risiken und in die Closingsbedingungen des Kaufvertrags. Für die Steuerung des Aufwands ist die Festlegung von Wesentlichkeitsschwellen üblich, unterhalb derer Verträge nicht einzeln geprüft werden. Ohne solche Schwellen wächst der Aufwand bei mittelständischen Unternehmen mit vielen kleinen Vertragsverhältnissen unverhältnismäßig. Ebenso zu klären ist der Umgang mit Lücken in der Dokumentation, weil im Mittelstand häufig mündliche Absprachen oder veraltete Vertragsfassungen vorliegen. Die Prüfung endet dann nicht mit einer Feststellung, sondern mit einer Empfehlung zur Nachdokumentation vor dem Closing. Ergänzend geprüft werden die Vollständigkeit der Gesellschafterbeschlüsse, bestehende Vollmachten und die Übereinstimmung der tatsächlichen Verhältnisse mit den Eintragungen im Handelsregister.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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