Transaction Structure
Auch bekannt als: Sanierung, Turnaround
Eine Restrukturierung ist der Umbau von Geschäft, Bilanz oder Finanzierung eines Unternehmens, meist in der Krise. Ziel ist es, die Firma wieder auf eine tragfähige Basis zu stellen. Dazu können Kosten gesenkt, Bereiche verkauft oder Schulden neu geordnet werden. Zu unterscheiden sind zwei Ebenen, die in der Praxis meist zusammen auftreten.
Die operative Restrukturierung setzt an Kostenstruktur, Sortiment, Standorten, Prozessen und Personalbestand an und zielt darauf, das Unternehmen wieder ertragsfähig zu machen. Die finanzielle Restrukturierung ordnet die Passivseite neu, etwa durch Stundungen, Laufzeitverlängerungen, Zinsanpassungen, Forderungsverzichte gegen Besserungsschein, die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital oder die Zuführung neuen Kapitals. Ohne belastbares operatives Konzept ist eine finanzielle Lösung selten tragfähig, weil sie nur Zeit kauft. In Deutschland sind mehrere Wege verfügbar: die außergerichtliche Sanierung auf Basis eines Sanierungsgutachtens, das Verfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, mit dem ein Plan auch gegen einzelne widersprechende Gläubiger durchgesetzt werden kann, sowie das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder als Regelverfahren. Voraussetzung für den Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ist die drohende, nicht die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Die Geschäftsführung steht unter Zeitdruck, weil bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Antragspflichten mit persönlicher Haftung greifen.
Für Käufer entstehen in solchen Situationen Gelegenheiten, weil Zeitdruck und begrenzter Wettbewerb den Preis senken.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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