Reverse Break-up Fee

Auch bekannt als: Reverse Termination Fee

Eine Reverse Break-up Fee ist eine Entschädigung, die der Käufer zahlt, wenn er einen vereinbarten Deal scheitern lässt. Sie ist das Gegenstück zur klassischen Break-up Fee, die der Verkäufer schuldet. So wird auch der Käufer daran gebunden, seinen Teil der Vereinbarung einzuhalten. Typische Auslöser sind das Scheitern der Finanzierung, das Ausbleiben einer kartellrechtlichen oder außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe, die fehlende Zustimmung der Gremien des Käufers oder ein Rücktritt ohne vertraglich vorgesehenen Grund.

Wirtschaftlich verlagert die Klausel damit das Closingsrisiko auf den Käufer, was für den Verkäufer besonders wertvoll ist, weil er zwischen Signing und Closing gebunden ist, keine Alternative verfolgen kann und bei einem Scheitern mit einem beschädigten Prozess zurückbleibt. Die Höhe orientiert sich am Risiko und liegt bei Freigaberisiken regelmäßig deutlich über den Beträgen einer klassischen Break-up Fee, weil hier nicht nur Kosten, sondern auch der entgangene Verkauf abgegolten werden soll. Rechtlich ist die Vereinbarung einfacher darstellbar als eine Break-up Fee der Zielgesellschaft, weil die Kapitalerhaltungsvorschriften nicht betroffen sind. Zu beachten ist allerdings die Abgrenzung zur Vertragsstrafe und die Frage der Angemessenheit. In Bieterverfahren ist die Bereitschaft, eine solche Verpflichtung zu übernehmen, ein starkes Signal für die Ernsthaftigkeit eines Angebots.

Ausgelöst wird die Zahlung typischerweise, wenn die Finanzierung des Käufers scheitert, eine erforderliche Freigabe durch die Kartell- oder Investitionskontrollbehörden nicht erteilt wird oder der Käufer die Gremienzustimmung nicht erhält. Sie liegt damit regelmäßig über der Zahlung, die der Verkäufer im umgekehrten Fall leistet, weil der Käufer die vertraglich zugewiesenen Vollzugsrisiken übernimmt. Verhandelt wird zugleich, welchen Aufwand der Käufer zur Erlangung der Freigaben schuldet.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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