Debt / Financing
Auch bekannt als: RCF, Betriebsmittellinie
Eine revolvierende Kreditlinie ist ein flexibler Kreditrahmen, der wiederholt genutzt und zurückgezahlt werden kann. Das Unternehmen zieht Geld nur bei Bedarf und zahlt Zinsen auf den in Anspruch genommenen Teil. Sie dient vor allem dazu, kurzfristige Schwankungen im Kapitalbedarf auszugleichen. Für den nicht gezogenen Teil fällt eine Bereitstellungsprovision an, die üblicherweise einem Anteil der vereinbarten Marge entspricht, sodass auch ungenutzte Verfügbarkeit Kosten verursacht.
Typische Verwendungszwecke sind saisonale Schwankungen des Betriebskapitals, Vorfinanzierung von Aufträgen, Zwischenfinanzierung bis zum Zahlungseingang größerer Rechnungen sowie die Absicherung unvorhergesehener Liquiditätsbedarfe. In Akquisitionsfinanzierungen wird eine solche Linie regelmäßig neben den Darlehenstranchen bereitgestellt und bleibt im Regelfall weitgehend ungezogen. Sie ist der Teil der Finanzierung, den die Hausbanken übernehmen, während institutionelle Investoren die langfristigen Tranchen halten. Genau deshalb knüpfen Kreditverträge in ansonsten auflagenarmen Strukturen häufig eine einzige laufend zu prüfende Kennzahl an die Inanspruchnahme dieser Linie oberhalb eines bestimmten Anteils, sodass die Betriebsmittelbanken geschützt bleiben.
Abzugrenzen ist die revolvierende Linie vom Kontokorrentkredit, der kurzfristiger und flexibler, aber meist teurer und jederzeit kündbar ist, sowie von einem Überbrückungskredit, der einen einmaligen, klar begrenzten Zweck verfolgt. Die Vergütung besteht regelmäßig aus drei Bestandteilen: einem Zinssatz auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge, einer Bereitstellungsprovision auf den ungenutzten Teil der Linie, üblicherweise ein Bruchteil der Marge, und einer einmaligen Strukturierungsgebühr. Kreditverträge enthalten häufig eine Klausel, nach der die Linie zu bestimmten Stichtagen vollständig zurückgeführt sein muss, damit sie nicht als dauerhafte Finanzierung genutzt wird. Bei fremdfinanzierten Übernahmen wird die Linie neben der Betriebsmittelfinanzierung oft auch für kleinere Zukäufe und Investitionen vorgesehen, was im Vertrag ausdrücklich zu regeln ist.

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