Private Equity
Auch bekannt als: Clawback-Klausel, Clawback
Eine Rückforderung verpflichtet einen Fondsmanager, zu viel erhaltene Gewinnbeteiligung wieder zurückzuzahlen. Sie greift, wenn sich am Ende zeigt, dass er über die gesamte Laufzeit mehr bekommen hat, als ihm zusteht. So wird sichergestellt, dass die Investoren am Ende ihren fairen Anteil behalten. Notwendig wird das vor allem beim amerikanischen Wasserfallmodell, das den Gewinn je einzelner Beteiligung verteilt.
Verkauft ein Fonds früh ein sehr erfolgreiches Unternehmen, kann der Manager darauf bereits seine Beteiligung erhalten. Spätere Verluste anderer Beteiligungen können das Gesamtergebnis so weit drücken, dass die Investoren am Ende ihre Mindestverzinsung oder sogar ihr eingezahltes Kapital nicht vollständig zurückerhalten. Die Rückforderung wird deshalb am Ende der Fondslaufzeit über eine Gesamtabrechnung ermittelt und ist der Höhe nach regelmäßig auf die tatsächlich erhaltenen Beträge begrenzt.
Weil die Durchsetzung gegenüber einzelnen Personen schwierig sein kann, sichern Investoren den Anspruch praktisch ab: durch Einbehalt eines Teils der Auszahlungen auf einem Treuhandkonto, durch persönliche Garantien der beteiligten Partner oder durch gesamtschuldnerische Haftung innerhalb des Managementteams. Streitanfällig ist zudem die Frage, ob die Rückzahlung brutto oder nach Steuern erfolgt, weil der Manager auf die ursprüngliche Zahlung bereits Steuern entrichtet hat. Beim europäischen Wasserfallmodell tritt der Fall seltener auf, weil dort Carried Interest erst nach vollständiger Rückführung des Kapitals und der Mindestverzinsung ausgeschüttet wird.
Ähnliche Rückforderungsklauseln finden sich außerhalb der Fondswelt in Managementbeteiligungsprogrammen und bei Boni. Für die Höhe des einbehaltenen Betrags hat sich in der Praxis eine Staffelung bewährt, bei der ein Teil der Auszahlungen so lange treuhänderisch verwahrt wird, bis ein definiertes Verhältnis von ausgeschüttetem zu eingezahltem Kapital erreicht ist. Danach entfällt der Einbehalt. Ebenso zu regeln ist der Zeitpunkt der Abrechnung, weil eine Zwischenprüfung nach einigen Jahren verhindert, dass sich ein Rückforderungsanspruch bis zum Laufzeitende aufbaut. Beide Punkte werden in der Fondsverhandlung regelmäßig gemeinsam mit dem Wasserfall behandelt.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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