Venture Capital
Auch bekannt als: Kapitalreichweite
Der Runway ist der Zeitraum, den ein Start-up mit seinem vorhandenen Geld noch überstehen kann. Er ergibt sich aus der verfügbaren Liquidität geteilt durch die monatliche Burn Rate. Ein kurzer Runway ist ein Warnsignal, dass bald neues Kapital nötig wird. Maßgeblich ist dabei der Nettoverbrauch, also der tatsächliche monatliche Rückgang des Kassenbestands, und nicht der Bruttoverbrauch. Berücksichtigt werden sollten zudem geplante Einstellungen, ausstehende Investitionen und bereits zugesagte, aber noch nicht abgerufene Finanzierungstranchen.
Eine neue Finanzierungsrunde benötigt erfahrungsgemäß mehrere Monate von der ersten Ansprache bis zum Zufluss. Die praktisch entscheidende Größe ist deshalb nicht der Runway bis zur Zahlungsunfähigkeit, sondern die verbleibende Zeit bis zu dem Punkt, an dem eine Finanzierung angestoßen werden muss. Gründer planen deshalb regelmäßig mit einem Puffer und richten die Höhe einer Runde so aus, dass sie 18 bis 24 Monate abdeckt. Das lässt genug Zeit, um die für die nächste Runde erwarteten Kennzahlen zu erreichen und dennoch mit Reserve zu verhandeln. Sinkt der Runway unter etwa sechs Monate, verschiebt sich die Verhandlungsmacht deutlich zugunsten der Kapitalgeber, was sich in Bewertung und Vertragsbedingungen niederschlägt.
Für die Geschäftsführung kommt eine haftungsrechtliche Dimension hinzu, weil Zahlungsunfähigkeit insolvenzrechtliche Antragspflichten auslöst. Ein Unternehmen mit 3 Millionen Euro Kasse und 250.000 Euro Abfluss im Monat hat rechnerisch zwölf Monate, wobei geplante Einstellungen und Investitionen die tatsächliche Reichweite verkürzen. Ergänzend betrachtet wird die Effizienz des Verbrauchs, üblicherweise als Verhältnis des Nettoverbrauchs einer Periode zum in derselben Periode hinzugewonnenen wiederkehrenden Umsatz.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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