Schenkungsteuer

Auch bekannt als: SchenkSt

Die Schenkungsteuer ist die Steuer auf die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Sie folgt weitgehend denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer, lässt sich aber zeitlich planen, etwa durch Übertragungen in mehreren Schritten. Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze richten sich nach demselben Gesetz. Für die Planung ist wichtig, dass Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der persönliche Freibetrag erneut zur Verfügung stehen. Bei der Unternehmensnachfolge erlaubt die Schenkung, Anteile frühzeitig an die nächste Generation zu übergeben und die Übernahme schrittweise vorzubereiten.

Verbreitet ist die Kombination mit Instrumenten, die den Übergang wirtschaftlich absichern: ein Nießbrauch, mit dem der Übergeber Erträge behält, während das Eigentum bereits übergeht, Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle sowie eine gestufte Übertragung von Stimmrechten und Kapitalanteilen. Diese Entscheidungen müssen zusammenpassen. Wer zwar Anteile überträgt, aber sämtliche Entscheidungen und Erträge dauerhaft bei sich behält, schafft für den Nachfolger möglicherweise wenig unternehmerischen Handlungsspielraum. Zugleich muss die Versorgung des bisherigen Inhabers gesichert bleiben, ohne dem Unternehmen zu viel Liquidität zu entziehen.

Die Steuer knüpft an den Wert des übertragenen Vermögens an, obwohl bei einer Schenkung kein Kaufpreis fließt. Deshalb sind eine belastbare Unternehmensbewertung und eine Planung der verfügbaren Liquidität besonders wichtig. Für Betriebsvermögen können Steuervergünstigungen greifen, die an Voraussetzungen zur Vermögenszusammensetzung und zur weiteren Unternehmensführung gebunden sind. Ein späterer Verkauf oder Veränderungen im Betrieb können die ursprünglich erwartete Entlastung beeinflussen. Steuerliche Bewertung und ein am Markt erzielbarer Verkaufspreis müssen zudem nicht übereinstimmen.

Für die Vorbereitung werden deshalb Beteiligungsstruktur, frühere Übertragungen, Unternehmenswert und Versorgungsbedarf gemeinsam betrachtet. Hinzu kommen die Finanzierung möglicher Steuerzahlungen, die Gleichbehandlung weiterer Familienmitglieder und die Verteilung der künftigen Entscheidungsrechte. Die Schenkungsteuer ist damit ein wichtiger Baustein der Nachfolgeplanung. Eine steuerlich günstige Übertragung ist wirtschaftlich nur tragfähig, wenn der Nachfolger das Unternehmen führen kann und die vereinbarten Zahlungen aus dessen Ertragskraft finanzierbar bleiben.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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