Debt / Financing
Auch bekannt als: Debt Push-down
Eine Schuldenverlagerung beschreibt eine Struktur, bei der Schulden aus einer Übernahme näher an die operative Zielgesellschaft gebracht werden. Der Vorteil besteht darin, dass die Zinskosten dort anfallen, wo auch die laufenden Gewinne entstehen. Dadurch kann die Finanzierung steuerlich effizienter werden.
Bei einer fremdfinanzierten Übernahme nimmt häufig zunächst eine eigens gegründete Erwerbsgesellschaft den Kredit auf. Diese Gesellschaft erwirtschaftet selbst kaum operative Erträge. Dadurch entstehen Zinskosten auf einer Ebene, auf der ihnen nur wenige eigene Gewinne gegenüberstehen. Eine Schuldenverlagerung soll dieses Problem reduzieren.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Erwerbsgesellschaft und die Zielgesellschaft können zusammengeführt werden. Alternativ kann eine steuerliche Verbindung zwischen beiden Gesellschaften geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die operative Gesellschaft selbst Fremdkapital aufnimmt und damit Teile der ursprünglichen Akquisitionsfinanzierung ablöst.
Solche Strukturen sind allerdings nicht frei gestaltbar. Die Zielgesellschaft darf nicht unbegrenzt Zahlungen, Sicherheiten oder Garantien zugunsten des Käufers übernehmen. Auch steuerlich kann der Abzug von Zinskosten begrenzt sein. Zusätzlich müssen bestehende Verlustvorträge, die Finanzierungsstruktur und die Anforderungen der Kreditgeber berücksichtigt werden.
In der Praxis lohnt sich eine Schuldenverlagerung deshalb nicht automatisch. Eine Umstrukturierung kann zusätzliche Steuern, Beratungskosten oder Anpassungen an der Finanzierung auslösen. Auch Banken müssen häufig zustimmen, wenn sich Sicherheiten oder die Stellung einzelner Gesellschaften verändern.
Entscheidend ist daher eine Gesamtbetrachtung. Der mögliche steuerliche Vorteil muss größer sein als die zusätzlichen Kosten und Risiken der Struktur. Für Verkäufer kann das Thema ebenfalls relevant sein, weil die Finanzierungsmöglichkeiten des Käufers beeinflussen können, wie viel Fremdkapital eingesetzt werden kann und welchen Kaufpreis der Käufer wirtschaftlich darstellen kann.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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