Simple Agreement for Future Equity

Auch bekannt als: SAFE

Ein Simple Agreement for Future Equity (SAFE) sichert einem Investor Rechte auf künftige Anteile gegen sofort gezahltes Kapital zu. Es hat weder Zins noch feste Fälligkeit und wird bei einer späteren Eigenkapitalfinanzierung nach den vereinbarten Bedingungen in Anteile umgewandelt. Start-ups nutzen es, um früh Kapital aufzunehmen, ohne bereits eine vollständige Beteiligungsrunde zu verhandeln.

Das Instrument wurde vom Start-up-Investor Y Combinator im US-Markt eingeführt. Wesentliche Bedingungen können eine Bewertungsobergrenze oder ein Abschlag auf den Preis der nächsten Runde sein. Sie bestimmen, zu welchem Preis der frühe Investor später Anteile erhält. Nicht jede Variante enthält beide Elemente. Die konkrete Fassung entscheidet deshalb über die wirtschaftliche Wirkung und sollte nicht allein anhand der Bezeichnung SAFE beurteilt werden.

Der Unterschied zum Wandeldarlehen liegt vor allem darin, dass kein laufender Zins und keine feste Rückzahlungsfälligkeit bestehen. Daraus folgt aber nicht, dass der Investor keinerlei Zahlungsrechte hat. Für einen Unternehmensverkauf oder eine Auflösung sehen die Standardbedingungen besondere Ansprüche vor. Ob daraus tatsächlich Geld zurückfließt, hängt von den verfügbaren Mitteln und der Rangfolge gegenüber anderen Kapitalgebern ab.

Für Gründer ist die Verwässerung der wichtigste praktische Punkt. Mehrere nacheinander abgeschlossene SAFEs können zusammen einen erheblichen Anteil am Unternehmen beanspruchen. Vor einer weiteren Finanzierung sollte deshalb berechnet werden, welche Beteiligungsquoten bei verschiedenen Bewertungen entstehen und wie ein zusätzlicher Optionspool wirkt. Ausstehende SAFEs gehören in die vollverwässerte Betrachtung des Cap Tables, auch wenn ihre Inhaber noch keine gewöhnlichen Gesellschafter sind.

Für Investoren sind außerdem der Auslöser der Wandlung, die Behandlung eines frühen Exits und gegebenenfalls zusätzliche Informations- oder Mitzeichnungsrechte relevant. In Deutschland lässt sich eine US-Vorlage nicht unverändert auf jede GmbH übertragen. Gesellschaftsrechtliche Umsetzung und bilanzielle Einordnung müssen zur konkreten Struktur passen. Die einfache Dokumentation ersetzt daher keine Prüfung der wirtschaftlichen Bedingungen.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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