Sweet Equity

Auch bekannt als: Managementbeteiligung

Sweet Equity bezeichnet Anteile, die dem Management im Rahmen eines Buy-outs zu besonders günstigen Konditionen überlassen werden, in der Regel zum Nominalwert oder nahe daran. Der Finanzinvestor bringt sein Kapital dabei überwiegend als vorrangiges Instrument ein, etwa als Gesellschafterdarlehen oder als Vorzugsanteile mit fester Verzinsung, während das Management einen vergleichsweise kleinen Betrag in nachrangige Stammanteile investiert. Erst wenn der Investor sein eingesetztes Kapital samt Preferred Return zurückerhalten hat, partizipiert das Sweet Equity überproportional am verbleibenden Erlös, und genau daraus entsteht der namensgebende Hebel.

Wirtschaftlich handelt es sich damit nicht um ein Geschenk, sondern um eine Option: Bleibt der Exit-Erlös unterhalb der Schwelle, ist der Anteil des Managements nahezu wertlos, oberhalb davon steigt er sehr schnell an. Gemessen wird das Verhältnis der Einstiegspreise über die Envy Ratio. Gekoppelt ist das an Vesting über die Haltedauer sowie an Leaver-Klauseln, die beim vorzeitigen Ausscheiden zwischen Good Leaver und Bad Leaver unterscheiden und den Rückkaufpreis entsprechend zum Verkehrswert oder zum niedrigeren Anschaffungswert festlegen. Steuerlich ist in Deutschland die Abgrenzung zwischen Kapitaleinkünften und Arbeitslohn zentral. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt dabei maßgeblich auf ein echtes eigenes Verlustrisiko und einen marktgerechten Erwerbspreis ab.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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