Valuation
Auch bekannt als: Kostensynergien, Umsatzsynergien
Synergien sind Wertbeiträge, die erst durch den Zusammenschluss zweier Unternehmen entstehen. Unterschieden werden Kostensynergien aus Doppelfunktionen, Einkaufsbündelung und Standortkonsolidierung, die relativ verlässlich planbar sind, und Umsatzsynergien aus Cross-Selling und größerer Reichweite, die deutlich unsicherer eintreffen und in der Praxis häufig verfehlt werden. Hinzu kommen Finanzierungssynergien aus besseren Konditionen und steuerliche Effekte, die in der Regel geringer ausfallen als erwartet.
Bewertet werden sie als Barwert der zusätzlichen Zahlungsströme abzüglich der einmaligen Integrationskosten für Abfindungen, IT-Migration, Rebranding und Beratung, die häufig in der Größenordnung der ersten ein bis zwei Jahre der laufenden Synergien liegen. Zu berücksichtigen sind zudem Dis-Synergien, etwa der Verlust von Kunden, die nicht bei einem größeren Anbieter kaufen wollen, oder die Abwanderung von Leistungsträgern nach dem Zusammenschluss. Im Kaufpreis schlagen sie sich als Übernahmeprämie nieder, sodass ein Käufer, der Synergien zu optimistisch ansetzt, den Wert an den Verkäufer weiterreicht, bevor er ihn gehoben hat. Belastbar sind sie nur, wenn sie mit Zeitpunkt, Verantwortlichem und messbarem Zielwert hinterlegt sind. Erst dann lassen sie sich nach dem Closing nachverfolgen und gegen die Planung stellen. Für die Bewertung ist zudem entscheidend, wann die Beiträge eintreten, weil ein erst im dritten Jahr wirksamer Effekt abgezinst deutlich weniger wert ist als ein sofortiger.

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