Tender Offer

Auch bekannt als: Übernahmeangebot, Öffentliches Angebot

Ein Tender Offer ist ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre einer börsennotierten Gesellschaft, ihre Aktien zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Der Bieter spricht die Aktionäre direkt an und legt fest, zu welchen Konditionen er ihre Aktien erwerben will. Jeder Aktionär entscheidet selbst, ob er das Angebot annimmt. Eine Einigung mit dem Management allein genügt deshalb nicht. Entscheidend ist, wie viele Aktien dem Bieter tatsächlich angeboten werden.

Bei einem freiwilligen Übernahmeangebot kann der Bieter eine Mindestannahmequote vorgeben. Er legt damit fest, welche Beteiligung er mindestens erreichen möchte, damit der Kauf zustande kommt. Außerdem können noch behördliche Freigaben ausstehen. Für die Transaktionsplanung sind daher drei Fragen wichtig: Ist die Finanzierung gesichert, wird die gewünschte Beteiligung erreicht und wann kann das Angebot abgewickelt werden? Preis, Bedingungen und Finanzierung werden in der Angebotsunterlage erläutert.

Aus Sicht der Aktionäre steht der Angebotspreis im Mittelpunkt. Ein Aufschlag auf den Börsenkurs vor Bekanntwerden des Angebots kann einen Anreiz zur Annahme schaffen. Er zeigt aber für sich genommen nicht, ob das Unternehmen angemessen bewertet ist. Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zum Angebot Stellung und erläutern, wie sie den Preis und die Pläne des Bieters beurteilen.

In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen freiwilligem Übernahmeangebot und Pflichtangebot wesentlich. Wer ohne vorheriges Übernahmeangebot mindestens 30 Prozent der Stimmrechte erlangt, muss grundsätzlich auch den übrigen Aktionären ein Angebot machen. Für beide Angebotsarten gelten gesetzliche Mindestpreise. Ein Tender Offer führt zudem nicht automatisch dazu, dass dem Käufer sämtliche Aktien gehören oder das Unternehmen von der Börse genommen wird. Dafür können weitere Schritte notwendig sein.

Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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