Überbrückungsfinanzierung

Auch bekannt als: Brückenfinanzierung, Bridge-Runde

Eine Überbrückungsfinanzierung verschafft einem Unternehmen kurzfristig Geld, bis eine größere Finanzierung folgt. Sie überbrückt die Zeit bis zur nächsten Runde oder bis zu einem geplanten Verkauf. Weil sie nur vorübergehend gedacht ist, wird sie meist zügig durch dauerhaftes Kapital abgelöst. Im Venture Capital ist die häufigste Form die Brückenrunde bestehender Gesellschafter, die als Wandeldarlehen ausgestaltet wird.

Der Betrag wird in der nächsten Finanzierungsrunde zu deren Bewertung in Anteile gewandelt, meist mit einem Abschlag auf den Rundenpreis und häufig mit einer Bewertungsobergrenze, sodass die Preisfrage teilweise vertagt wird und nicht sofort eine vollständige Finanzierungsrunde verhandelt werden muss. Der wirtschaftliche Sinn liegt darin, dem Unternehmen genug Zeit zu verschaffen, um vor der nächsten Runde einen wertsteigernden Meilenstein zu erreichen, etwa ein Umsatzniveau, eine Produktfreigabe oder einen Ankerkunden. Genau hier liegt auch das Risiko, denn wird der Meilenstein verfehlt, verschlechtert sich die Verhandlungsposition weiter und die Brücke endet in einer Down Round oder in einer Notfinanzierung zu harten Bedingungen.

Marktüblich ist deshalb die Erwartung, dass sich die bestehenden Investoren beteiligen, weil ein Fernbleiben des Lead-Investors für Außenstehende ein deutliches Negativsignal ist. Abzugrenzen ist die Überbrückungsfinanzierung im Venture-Kontext vom Überbrückungskredit in der Akquisitionsfinanzierung, der als Bankdarlehen den Zeitraum bis zur Platzierung einer Anleihe oder eines syndizierten Kredits abdeckt. Gemeinsam ist beiden der vorübergehende Charakter und die bewusst kurze Laufzeit, unterschiedlich sind Instrument, Preis und Rückzahlungsquelle. Für die Ausgestaltung ist neben Abschlag und Bewertungsobergrenze die Frage bedeutsam, was geschieht, wenn bis zur Fälligkeit keine Finanzierungsrunde zustande kommt.

Üblich sind eine Wandlung zu einer vorab festgelegten Bewertung, eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Rückzahlung, die bei fehlender Liquidität wirtschaftlich schwierig sein kann. Ebenfalls zu regeln ist die Behandlung im Fall eines Verkaufs vor der Wandlung, weil der Brückengeber sonst nur sein Geld zurückerhielte, während andere Gesellschafter am Erlös teilhaben. Diese Punkte entscheiden über den wirtschaftlichen Wert des Instruments.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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