Überbrückungskredit

Auch bekannt als: Brückenkredit, Zwischenfinanzierung

Ein Überbrückungskredit ist ein kurzfristiger Kredit, der die Zeit bis zu einer endgültigen Finanzierung überbrückt. Unternehmen nutzen ihn, wenn sie schnell Kapital brauchen, die dauerhafte Lösung aber noch aussteht. Sobald die eigentliche Finanzierung steht, wird der Überbrückungskredit zurückgezahlt. In der Akquisitionsfinanzierung erfüllt er eine besondere Funktion: Ein Käufer soll beim Signing regelmäßig nachweisen, dass die Mittel gesichert sind, während die Platzierung einer Hochzinsanleihe oder eines syndizierten Kredits Wochen dauert und von der Aufnahmefähigkeit des Marktes abhängt.

Die Banken übernehmen deshalb eine feste Zusage über den vollen Betrag, sodass der Bieter unter der Bedingung nahezu sicherer Mittelverfügbarkeit anbieten kann, und ersetzen die Brücke nach dem Closing durch die eigentliche langfristige Finanzierung. Damit die Brücke nicht dauerhaft in den Büchern der Banken bleibt, ist sie bewusst unattraktiv ausgestaltet. Je nach Vereinbarung steigt die Marge in festen Schritten an. Wird die Ablösung nicht rechtzeitig erreicht, kann die Struktur eine Verlängerung oder einen Übergang in langfristige Darlehen beziehungsweise handelbare Anleihen vorsehen. Für den Kreditnehmer bedeutet das ein kalkulierbares, aber teures Sicherheitsnetz. Neben der Akquisitionsfinanzierung finden sich Überbrückungskredite bei anstehenden Immobilienverkäufen, vor einem Börsengang oder zur Abdeckung einer Fälligkeit, deren Refinanzierung noch nicht abgeschlossen ist.

Abzugrenzen ist der Überbrückungskredit von der revolvierenden Kreditlinie, die dauerhaft für Schwankungen des Umlaufvermögens bereitsteht, und von der Brückenrunde im Venture Capital, die in Eigenkapital wandelt statt zurückgezahlt zu werden. Für den Verkäufer ist die Prüfung der Finanzierungszusage ein eigener Arbeitsschritt, weil sich Zusagen erheblich unterscheiden: Eine feste, nur an das Closing geknüpfte Verpflichtung ist etwas anderes als ein Schreiben, das den Willen zur Finanzierung unter zahlreichen Vorbehalten bekundet. Geprüft werden deshalb die Bedingungen der Zusage, die Bonität der zusagenden Bank und die Laufzeit. In Bieterverfahren gehört die Vorlage einer belastbaren Zusage regelmäßig zu den Anforderungen des Verfahrensbriefs für das bindende Angebot.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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