Umwelt-Due-Diligence

Auch bekannt als: Environmental DD, Umweltprüfung

Die Umwelt-Due-Diligence prüft, welche Umweltrisiken in einem Zielunternehmen stecken. Untersucht werden zum Beispiel Altlasten im Boden, notwendige Genehmigungen oder die Einhaltung von Umweltauflagen. Käufer erkennen so, ob teure Umweltprobleme drohen könnten. Üblich ist ein zweistufiges Vorgehen: In der ersten Stufe werden Unterlagen ausgewertet, Behördenakten und Altlastenkataster abgefragt, die Standorthistorie rekonstruiert und Begehungen durchgeführt. Ergeben sich konkrete Verdachtsmomente, folgt eine zweite Stufe mit Boden- und Grundwasserproben und einer Kostenschätzung für die Sanierung. Der Aufwand schützt vor Risiken, die aus der früheren Nutzung eines Standorts stammen können.

In Deutschland können neben dem Verursacher auch der Grundstückseigentümer und der tatsächliche Nutzer für eine Sanierung verantwortlich sein. Ein Käufer kann deshalb mit Altlasten belastet werden, die Jahrzehnte vor dem Erwerb entstanden sind. Zu prüfen sind außerdem Genehmigungen für den Betrieb, Emissionen sowie der Umgang mit Abfällen und Wasser. Mängel können Nachrüstungen, zusätzliche Kosten oder eine Unterbrechung des Betriebs auslösen. Die Ergebnisse münden regelmäßig nicht in einen Abbruch, sondern in vertragliche Instrumente: eine spezifische Freistellung des Verkäufers für benannte Standorte, einen Kaufpreiseinbehalt oder Treuhandbetrag in Höhe der geschätzten Sanierungskosten, eine Versicherungslösung oder eine Anpassung des Preises. Bei einem Asset Deal ist zusätzlich zu regeln, welche Grundstücke überhaupt übergehen.

Bedeutung hat der Bereich zudem durch Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit, die auch die Lieferkette erfassen können. Für den Umgang mit den Ergebnissen ist die Frage der Bonität entscheidend, weil eine Freistellung nur so viel wert ist wie die Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten über die gesamte Verjährungsfrist hinweg. Bei Privatpersonen und bei Fonds, die ihren Erlös ausschütten, ist deshalb eine Absicherung über Treuhandkonto, Bürgschaft oder Versicherung üblich. Ebenso zu regeln ist, wer über die Durchführung einer Sanierung entscheidet und nach welchem Maßstab saniert wird, weil zwischen der behördlich geforderten und der wirtschaftlich sinnvollen Lösung erhebliche Kostenunterschiede liegen.

Dunkelblauer und schwarzer Verlaufshintergrund mit einem hellblauen Lichtschein unten rechts.

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