Debt / Financing
Auch bekannt als: Vendor Loan, Seller Note
Ein Verkäuferdarlehen ist ein Darlehen, das der Verkäufer dem Käufer für einen Teil des Kaufpreises gewährt. Der Käufer zahlt diesen Teil also nicht sofort, sondern später an den Verkäufer. So lässt sich eine Finanzierungslücke schließen und der Verkäufer zeigt Vertrauen in das Geschäft.
Üblich sind eine Laufzeit von einigen Jahren und ein Zinssatz, der über Bankkonditionen liegt, weil das Darlehen gegenüber den finanzierenden Banken nachrangig gestellt wird. Die Zinsen werden häufig nicht laufend gezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen und am Ende beglichen, damit der Free Cash Flow zunächst den vorrangigen Kreditgebern zur Verfügung steht. Genau diese Nachrangigkeit ist der Grund für die Vergütung und zugleich das wesentliche Risiko: Gerät das Unternehmen in Schwierigkeiten, wird der Verkäufer erst nach den vertraglich vorrangigen Gläubigern bedient. Verbreitet ist die Struktur in Nachfolgesituationen und bei Management-Buy-outs, wo das Eigenkapital des Käufers begrenzt ist und Banken nicht die gesamte Lücke schließen. Für den Verkäufer bedeutet sie eine Verlängerung des eigenen Risikos über das Closing hinaus, weshalb Sicherheiten, Informationsrechte und Regelungen für den Fall eines Weiterverkaufs vertraglich genau zu vereinbaren sind.
Steuerlich ist zu prüfen, wann der gestundete Teil zu versteuern ist. Zu regeln sind die Rangstellung gegenüber den finanzierenden Banken, die üblicherweise in einer Nachrangvereinbarung festgehalten wird, die Möglichkeit der Aufrechnung mit Garantieansprüchen des Käufers und die Folgen eines Weiterverkaufs oder eines Kontrollwechsels.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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