Venture Capital
Auch bekannt als: Anteilsreifung
Vesting ist eine Regelung, nach der Anteile oder Optionen erst über die Zeit verdient werden. Wer früher ausscheidet, erhält nur den bereits verdienten Teil. So werden Gründer und Mitarbeiter dazu angehalten, dem Unternehmen längerfristig treu zu bleiben. Marktüblich ist im Venture Capital ein Zeitraum von vier Jahren mit einer anfänglichen Wartezeit von zwölf Monaten und anschließend monatlicher oder quartalsweiser Freigabe. In Buy-out-Strukturen orientiert sich der Zeitraum an der Haltedauer des Fonds.
Verhandelt werden neben der Länge vor allem drei Punkte. Erstens die Anrechnung von Vorarbeit, weil Gründer bereits vor der Finanzierungsrunde erhebliche Leistungen erbracht haben. Zweitens die Leaver-Regelungen, die zwischen einem Ausscheiden aus wichtigem Grund und einem einvernehmlichen Ausscheiden unterscheiden und den Rückkaufpreis entsprechend zum Verkehrswert oder zum niedrigeren Anschaffungswert festlegen. Drittens eine beschleunigte Freigabe im Fall eines Exits, entweder unmittelbar oder erst dann, wenn der Betroffene im Anschluss an den Verkauf ausscheiden muss. Bei bereits ausgegebenen Anteilen wird das Vesting in Deutschland häufig durch vertraglich geregelte Rückübertragungs- oder Einziehungsrechte umgesetzt. So kann ein vorzeitiges Ausscheiden dazu führen, dass Anteile wieder abgegeben werden müssen. Für Käufer ist der Vesting-Stand des Schlüsselpersonals ein eigener Prüfpunkt.

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