Private Equity
Auch bekannt als: Expansionskapital, Growth Equity
Wachstumskapital ist eine Investition in bereits etablierte Unternehmen, die stark wachsen wollen. Der Investor steigt meist als Minderheitsgesellschafter ein und stellt Kapital für die Expansion bereit. Anders als beim klassischen Buyout übernimmt er nicht die Kontrolle.
Die Zielunternehmen liegen zwischen den beiden anderen Anlageklassen. Sie haben ein bewährtes Geschäftsmodell, wiederkehrende Umsätze und häufig bereits ein positives oder nahezu ausgeglichenes Ergebnis, sind für die Frühphasenfinanzierung also zu weit, für einen fremdfinanzierten Buy-out aber noch zu wachstumsorientiert und zu wenig cashflow-stark. Verwendet wird das Kapital für Vertriebsausbau, Internationalisierung, Produktentwicklung oder ergänzende Zukäufe, häufig fließt es als Kapitalerhöhung in das Unternehmen und nicht an die bisherigen Gesellschafter. Fremdkapital spielt kaum eine Rolle, weshalb die Rendite fast vollständig aus dem Wachstum und nicht aus dem Verschuldungshebel stammt.
Weil der Investor eine Minderheit hält, kommt der Gestaltung der Gesellschaftervereinbarung besondere Bedeutung zu: Zustimmungsvorbehalte für wesentliche Entscheidungen, Informationsrechte, ein Sitz im Beirat sowie Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten sichern die Position ohne formale Kontrolle. Für Gründer und Familienunternehmer ist dieser Weg attraktiv, weil er Kapital und Erfahrung bringt, ohne die unternehmerische Führung abzugeben. Zugleich ist die Erwartung an Wachstum und an einen Exit innerhalb einiger Jahre klar formuliert und sollte vor dem Einstieg mit den eigenen Zielen abgeglichen werden.
Für die Praxis wesentlich ist die Frage, ob das Kapital dem Unternehmen zufließt oder an bisherige Gesellschafter geht, weil beides in derselben Transaktion vorkommen kann und sich die Interessen unterscheiden. Frisches Kapital finanziert Wachstum, ein Teilverkauf verschafft dem Unternehmer Liquidität und Risikostreuung. Verbreitet ist eine Kombination beider Elemente. Zu klären ist außerdem die Erwartung an den Zeithorizont, weil ein Wachstumsinvestor regelmäßig innerhalb einiger Jahre einen Exit anstrebt und dies vertraglich absichert.

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