Private Equity
Auch bekannt als: MIP, Managementbeteiligung
Ein Management-Beteiligungsprogramm regelt, wie Führungskräfte am Wertzuwachs eines Unternehmens beteiligt werden. In Buy-out-Strukturen besteht es meist aus echten Anteilen, die zum Nominalwert oder nahe daran gezeichnet werden, ergänzt um Ratchet-Klauseln, die den Managementanteil erhöhen, sobald der Investor definierte Renditeschwellen überschreitet, ausgedrückt als Kapitalvielfaches oder interne Verzinsung. Die Zuteilung erfolgt über eine Vesting-Periode, die sich in der Regel an der Haltedauer des Fonds von fünf bis sieben Jahren orientiert. Flankiert wird sie von Leaver-Regelungen für das vorzeitige Ausscheiden, die zwischen einem Ausscheiden aus wichtigem Grund und einem einvernehmlichen Ausscheiden unterscheiden und den Rückkaufpreis der Anteile entsprechend festlegen.
Der Gesamtumfang eines solchen Programms bewegt sich üblicherweise im niedrigen zweistelligen Prozentbereich des Eigenkapitals, verteilt auf die Geschäftsführung und ausgewählte Führungskräfte der zweiten Ebene. Das ist ein Orientierungswert, der je nach Unternehmen und Investor abweichen kann. Anders als ein Bonusprogramm zahlt ein MIP erst beim Exit aus und bindet das Management damit an denselben Zeithorizont wie den Investor. Sweet Equity ist dabei der Teil des Programms, der die überproportionale Chance erzeugt, weil der Investor den Großteil seines Kapitals als vorrangiges Instrument einbringt und das Management überproportional am nachrangigen Stammkapital beteiligt ist.
Steuerlich ist die Ausgestaltung sorgfältig zu prüfen, weil ein zu günstiger Einstiegspreis als Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis behandelt werden kann. Für Führungskräfte ist die Finanzierung des eigenen Beitrags ein praktischer Punkt, weil der geforderte Einsatz häufig ein Vielfaches des Jahresgehalts beträgt und aus dem Privatvermögen aufzubringen ist. Ein über den Investor finanzierter Beitrag verringert das persönliche Risiko und wird steuerlich kritisch gesehen. Ebenfalls zu klären ist die Behandlung bei einem Verkauf innerhalb der ersten Jahre, weil ein früher Exit die Vesting-Regelung berührt und ohne ausdrückliche Beschleunigungsklausel zu einem anteiligen Verlust führen kann.
Hinweis: Diese Begriffserklärung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Get started